Kindertagespflege hier: Verabschiedung von Förderrichtlinien und Elternbeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Förderrichtlinien sowie die Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege mit Wirkung zum 1. August 2009 neu zu fassen. Hintergrund der Neuregelung ist die Anpassung an das seit Januar 2009 geltende Kinderbildungsgesetz sowie die veränderte steuerliche und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Einkünfte von Tagespflegepersonen.
Im Bereich der Satzung werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um die Beitragsermäßigung zu erweitern. Künftig können Elternbeiträge neben der Kombination von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen auch mit der offenen Ganztagsschule verrechnet werden. Dabei werden die Betreuungsstunden addiert, wobei die Beitragstabelle der Kindertagespflege auf die Wochenstundenzahlen der offenen Ganztagsschule sowie der Kindertageseinrichtungen abgestimmt ist. Zudem wird die bestehende Geschwisterregelung auf die offene Ganztagsschule ausgeweitet.
Die Förderrichtlinien sehen eine Erhöhung des Stundensatzes in der zweiten Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen von 4,00 Euro auf 5,20 Euro vor. Diese Maßnahme dient dazu, die durch die neue Steuer- und Sozialversicherungspflicht entstandenen finanziellen Belastungen für die Tagespflegepersonen auszugleichen und Anreize zur Qualifizierung zu setzen.
Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung der Änderungen im Jahr 2009 keine außerplanmäßigen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten sind, da die notwendigen Mittel bereits im Haushalt eingestellt wurden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90804100193
- Anlage 1 als XLS öffnen ↗ 20090409151636
- Anlage 2 als DOC öffnen ↗ 20090409151648
- Anlage 3 als DOC öffnen ↗ 20090409161921
- Anlage 4 als XLS öffnen ↗ 20090421100447
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