B 224/ A 52 - weiteres Vorgehen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0240 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der Autobahn A 52 im Stadtgebiet von Gladbeck. Hintergrund ist das laufende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Stadtgrenze zu Bottrop. Die Stadt kritisiert an diesem Verfahren die gewählte Abschnittsbildung sowie die fehlende Berücksichtigung des Autobahnkreuzes A 2/A 52.
Der Bürgermeister legt dem Rat einen Forderungskatalog zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dieser sieht die Bestätigung einer Stellungnahme vom 26. März 2009 vor und stellt die Bedingung, dass kein neues Planfeststellungsverfahren ohne Einigkeit mit dem Bund und dem Land eingeleitet wird. Zu den zentralen Inhalten gehören die Forderung nach einer stadtverträglichen Planung des Autobahnkreuzes A 2/A 52 unter Schutz des Naherholungsgebiets Schloss Wittringen sowie die direkte Anbindung des Gewerbeparks Brauck.
Des Weiteren wird eine durchgehende Tunnellage vom Autobahnkreuz A 2/A 52 bis zum Bereich östlich der Bahnlinie Dorsten–Wanne-Eickel sowie die Einplanung von zwei vollwertigen Autobahn-Anschlussstellen im Stadtzentrum gefordert. Ergänzend sollen ein stadtverträgliches Baulogistikkonzept sowie ein ästhetisch hochwertiger Lärmschutz außerhalb der Tunnelbereiche entwickelt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind aktuell nicht bezifferbar. Der Bürgermeister soll die notwendigen Begleitplanungen veranlassen, externe Experten einbeziehen und Verhandlungen mit dem Bund, dem Land sowie der Bezirksregierung Münster führen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 93004100243
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090511080511
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorlage des Jahresabschlusses 2008 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe 27.04.2009
- Änderung des Sparkassengesetzes NW vom 28.11.2008 hier: Anpassung der Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck an die neue Rechtslage 27.04.2009
- Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren 22.04.2009
- Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck 21.04.2009
- Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG) hier: Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 21.04.2009
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.01.- Grundschulen - , 03.01.03 - Realschulen - und 08.01.02 - Hallenbad - 20.04.2009