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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.01.- Grundschulen - , 03.01.03 - Realschulen - und 08.01.02 - Hallenbad -

09/0218 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0218 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009.

Die Grundlage für diese Maßnahmen bilden pauschale Zuweisungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II bzw. des Investitionsförderungsgesetzes (InvföG). Da für die Umsetzung der Projekte Planungsleistungen vergeben werden müssen, die bereits vor der endgültigen Beschlussfassung über das überarbeitete Maßnahmenpaket des Haushaltsicherungskonzeptes 2009 bis 2014 anfallen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 63.000 Euro und soll zur Deckung der Kosten für vorbereitende Planungsmaßnahmen verwendet werden. Die Mittel sind auf drei spezifische Bereiche verteilt: Für die Fenstererneuerung der Josefschule sind 8.000 Euro im Produkt Grundschulen vorgesehen. Für die Fassadensanierung der Anne-Frank-Realschule werden 35.000 Euro im Produkt Realschulen veranschlagt. Zudem sind 20.000 Euro für die energetische Sanierung des Hallenbades im Produkt Hallenbad vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Zuweisungen aus dem Investitionsförderungsgesetz.

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