Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0221 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck. Gemäß den Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) können maximal zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für eine Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit berufen werden. Vor einer solchen Ernennung ist die aktive Wehr anzuhören.
Da die Amtszeit eines der derzeitigen stellvertretenden Leiter am 30. Juni 2009 endet, wird eine Neubesetzung bzw. Wiederwahl angestrebt. Nach der Anhörung der aktiven Wehr hat der stellvertretende Kreisbrandmeister den Vorschlag unterbreitet, den amtierenden Brandoberinspektor zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, den Brandoberinspektor vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2015 als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.
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