Vorlage des Jahresabschlusses 2008 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0234 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2008 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 681,8 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2008 einen Überschuss in Höhe von 619.080,96 Euro aus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, einen Teilbetrag von 154.770,24 Euro gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung für entsprechende Zwecke zuzuführen. Von diesem Betrag sind die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten, woraus sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 130.277,84 Euro ergibt. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 464.310,72 Euro soll in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse eingestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrags an den Träger erfolgt unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92704100237
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung des Sparkassengesetzes NW vom 28.11.2008 hier: Anpassung der Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck an die neue Rechtslage 27.04.2009
- B 224/ A 52 - weiteres Vorgehen - 30.04.2009
- Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren 22.04.2009
- Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG) hier: Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 21.04.2009
- Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck 21.04.2009
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.01.- Grundschulen - , 03.01.03 - Realschulen - und 08.01.02 - Hallenbad - 20.04.2009