Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat über die Änderung einer Ausschussbesetzung im Schulausschuss beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss zu bestimmen.
Der Antrag sieht vor, dass ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Schulausschuss berufen wird, um die Position eines ausgeschiedenen Mitglieds zu besetzen. Die Vorlage stützt sich dabei auf die gesetzliche Grundlage des § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen, wenn ein Mitglied vorzeitig aus einem Ausschuss ausscheidet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Durch diese Neubesetzung verändert sich die Gesamtzusammensetzung des Schulausschusses nicht. Mit der Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des genannten Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Schulausschuss vor.
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- 4.2Änderung von Ausschussbesetzungen; - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 08/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0540 des Bürgermeisterbüros regelt die Neubesetzung von Mandaten im Sportausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung der Mandate eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds im Sportausschuss mit Wirkung zum 4. Dezember 2008.
Aufgrund dieser Vakanzen hat die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung der Ausschussbesetzung beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion Nachfolger für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder zu wählen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied sowie ein neues stellvertretendes Mitglied für den Sportausschuss zu bestimmen. Konkret wird die Wahl einer Ratsangehörigen zum ordentlichen Mitglied und einer weiteren Ratsangehörigen zum stellvertretenden Mitglied vorgeschlagen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Wahl der vorgeschlagenen stellvertretenden Person erfüllt sind. Eine Änderung der Zusammensetzung des Schulausschusses ergibt sich aus diesem Vorgang nicht. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 4.aDringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW, DKP-Ratsfraktion - Hilfe für die Bewohner der Hochhäuser Berliner Straße 14, 16 und 18 -Zur Vorlage · 08/0547 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0547 der Stadt Gladbeck behandelt einen Dringlichkeitsantrag der DKP-Ratsfraktion, der im Rahmen der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2008 zur Beratung anstand. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von Hilfe für die Bewohner der Hochhäuser in der Berliner Straße 14, 16 und 18.
Der Antrag wurde gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als dringlich eingestuft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Bürgermeisterbüro. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt zu erwarten sind, da keine einmaligen oder jährlichen Aufwendungen oder Erträge ausgewiesen wurden. Der Beschlussentwurf wurde durch den Bürgermeister zur Vorlage gebracht.
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- 5Weiterführung der WiN Emscher-Lippe GmbHZur Vorlage · 08/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0468 befasst sich mit der Fortführung der WiN Emscher-Lippe GmbH (WiN EL), einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft in der Struktur einer Public-Private-Partnership. Da der aktuelle Bestand der Gesellschaft befristet ist, wird die Weiterführung der Stadt Gladbeck als Gesellschafterin bis zum 19. August 2015 vorgeschlagen. Damit einhergehend sollen Änderungen des Gesellschaftsvertrages bezüglich der Gesellschaftsdauer sowie der Kündigungsfristen von sechs Monaten auf drei Jahre umgesetzt werden.
Die WiN EL hat sich von einer klassischen Wirtschaftsförderung zu einer Projektgesellschaft entwickelt, die als Dienstleister für die Region Emscher-Lippe agiert. Zu den aktuellen Tätigkeiten gehört unter anderem das Projekt Hychain, welches Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeuge testet. Zudem plant die Gesellschaft die Förderung von drei Projektanträgen aus dem Wettbewerb CheK.NRW. Ein weiteres Vorhaben umfasst die Erhöhung des Gesellschafteranteils an der newPark GmbH in Datteln um mindestens 17 bis maximal 30 Prozent.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Beiträge der Städte sowie der Privatwirtschaft. Für die Stadt Gladbeck entstehen im Jahr 2010 einmalige Aufwendungen in Höhe von 7.184,50 Euro. Ab dem 1. Januar 2011 ist eine jährliche Beteiligung am Jahresfehlbetrag in Höhe von 14.369,00 Euro vorgesehen, wobei eine Angleichung der Verlustanteile erfolgt. Der Aufsichtsrat hat bereits die Einbindung der WiN EL in das Projektmanagement über einen Geschäftsbesorgungsvertrag beschlossen.
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- 6Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 08/0516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0516 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Erwirkung einer Zustimmung für über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008.
Der Antrag umfasst die Genehmigung von Aufwendungen und Auszahlungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen. Im Ergebnisplan belaufen sich diese überplanmäßigen Beträge auf 560.153 Euro. Im investiven Finanzplan sind zudem Auszahlungen in Höhe von 154.472 Euro vorgesehen. Die Details zu den einzelnen Positionen sowie die Information zur Deckung dieser Beträge sind den beigefügten Zusammenfassungen der Verwaltung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2008 in der angegebenen Gesamthöhe genehmigt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 7Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung)Zur Vorlage · 08/0536 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0536 befasst sich mit der möglichen Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Stadtgebiet von Gladbeck. Grundlage der Vorlage ist ein Beschluss des Stadtplanungs- und Bauausschusses vom 20. November 2008, der eine kurzfristige Einführung einer gebührenfreien Parkzeit von 90 bis 120 Minuten unter Verwendung einer Parkscheibe vorsieht.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Vorschlag nicht zu folgen. Als technisches Hindernis wird angeführt, dass eine Kombination aus Parkscheibe und Parkscheinautomat nicht umsetzbar ist, da die Parkscheibenregelung mit den festen Zeitspannen der Automaten nicht kompatibel ist. Eine Umsetzung wäre lediglich durch eine Änderung der Gebührenregelung am Automaten selbst möglich.
Ordnungspolitisch wird angeführt, dass die aktuelle Gebührenpflicht ab Beginn des Parkvorgangs die Vermeidung von Dauerparken und einen schnellen Fahrzeugwechsel bezweckt. Eine gebührenfreie Zeitspanne könnte zu schwer kontrollierbaren Zeitverlängerungen führen. Zudem wird auf die finanzielle Situation hingewiesen: Die Gebührenerträge sind ein Bestandteil des Haushalts. Ein Einnahmeverzicht könnte die jährlichen Erlöse, die im Vorjahr 370.000 Euro betrugen, erheblich reduzieren, während die Kosten für Überwachung und Sachaufwand sowie die Umrüstung der Automaten bestehen bleiben. Ein interkommunaler Vergleich zeigt zudem, dass keine der befragten 15 Kommunen ein Konzept mit einer gebührenfreien ersten Parkstunde verfolgt. Der Entwurf sieht daher vor, die bestehende Gebührenordnung unverändert zu lassen.
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- 8Erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007 - Einführung eines 3. verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Gourmetfestes 'Gladbeck mach Appetit'Zur Vorlage · 08/0462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0462 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27. März 2007 vor. Hintergrund des Antrags ist ein Schreiben der Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. vom 2. Oktober 2008. Die Werbegemeinschaft beantragt die Einführung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Wiederauflage des Gourmetfestes „Gladbeck macht Appetit“ für das Jahr 2009, wobei dieser Termin als Dauereinrichtung für die Folgejahre geplant ist.
Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen für eine Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet. Die örtliche Ordnungsbehörde ist durch Verordnungen ermächtigt, diese Tage freizugeben, wobei die Zeiten der Hauptgottesdienste zu berücksichtigen sind. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung des zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntags.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die bestehende Verordnung dahingehend zu ändern, dass Verkaufsstellen an drei festgesetzten Sonntagen jährlich für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies betrifft das Wochenende nach dem 1. Mai, den ersten Sonntag im Juni sowie den ersten Sonntag im September. Die Änderung der Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden nicht ausgewiesen.
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- 9Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2009Zur Vorlage · 08/0467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0467 des Amtes für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2009 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Jahr 2009 einen Gebührenbedarf von 125.959 Euro. Dieser Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens Märkte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Bedarf auf 136.645 Euro beziffert wurde, verringert sich der kalkulierte Aufwand um 10.686 Euro.
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Marktstandplätze zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Preis von bisher 2,08 Euro auf gerundet 1,90 Euro pro Frontmeter und Tag angepasst werden. Für Inhaber von Tageserlaubnisse soll die Gebühr von bisher 3,40 Euro auf gerundet 3,00 Euro pro Frontmeter und Tag reduziert werden. Ein Vergleich mit den Marktstandgeldern umliegender Gemeinden wurde in der Vorlage beigefügt.
Der gewählte Marktvorstand wurde über die geplante Senkung der Gebühren informiert. Mit der Vorlage wird zudem der Beschluss der „Vierten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ angestrebt. Der Entwurf sieht vor, die Zusammenstellung von Aufwand und Ertrag der Einrichtung „Märkte“ zur Kenntnis zu nehmen und zu billigen sowie die Änderungssatzung zu verabschieden.
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- 10Entwässerungsgebührensätze 2009Zur Vorlage · 08/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0439 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2009 vor. Die Verwaltung plant, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,60 € auf 1,80 € pro Kubikmeter Abwasser zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Niederschlagswassergebühr von 0,68 € auf 0,73 € pro Quadratmeter bebaute oder befestigte Grundstücksfläche steigen. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Erhöhung auf 60,66 € vorgesehen.
Der Anstieg der Tarifsätze wird mit einem gestiegenen Gebührenbedarf begründet, der sich gegenüber dem Vorjahr um 792.222 € erhöht hat. Wesentliche Faktoren hierfür sind gestiegene Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft sowie Kosten für die Projektfinanzierung des Umbaus des Oberlaufs Haarbach. Zudem sind höhere Personalausgaben sowie eine gestiegene kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals in die Kalkulation eingeflossen.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Gebührenbelastung in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu anderen Kommunen im Kreisgebiet niedrig bleibt. Eine Besonderheit der Kalkulation ist die reduzierte Wassermenge als Berechnungsgrundlage, die unter anderem auf eine Systemumstellung beim Wasserversorger zurückzuführen ist. Dies führt dazu, dass die nominelle Tarifsteigerung nicht mit einer identischen effektiven Mehrbelastung für die Abgabepflichtigen einhergeht. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20081027083742|20081027083809|20081027083833|20081027083853|20081027083922
- 11Bebauungsplan Nr. 34 -27. Änderung- Gebiet: Rentfort Nord (Wodzislawweg) hier: 1. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 08/0458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0458 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Verabschiedung der 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet Rentfort-Nord (Wodzislawweg) als Satzung vor. Ziel der Änderung ist die Nachverdichtung des Wohnbereiches durch die Schaffung von zwei weiteren Hauseinheiten.
Die Planung sieht die Errichtung von vier Doppelhäusern sowie zwei freistehenden Einfamilienhäusern vor. Die Gebäude sollen zweigeschossig mit flach geneigten Zelt- oder Walmdächern ausgeführt werden, um die bestehende Wohnbebauung am Wodzislawweg städtebaulich abzuschließen. Die für das Vorhaben genutzte Fläche wurde von der IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH aus Ochtrup erworben. Im Rahmen des Projekts sollen zudem die noch fehlenden Erschließungsmaßnahmen des Wodzislawweges in Abstimmung mit der Stadt Gladbeck durchgeführt werden, wobei für die Stadt keine Kosten entstehen.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden, unter anderem des Kreises Recklinghausen, fand im Sommer 2008 statt, wobei Anregungen der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt wurden. Die anschließende öffentliche Auslegung der Pläne verlief ohne Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss wird der bisherige Bebauungsplan Nr. 34 – 22. Änderung – im betreffenden Geltungsbereich aufgehoben.
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- 12Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 08/0503 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0503 des Zentralen Betriebshofes sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Änderung von zwei Paragrafen, wobei die Verwaltung die Änderungen als Ergänzungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung beschreibt.
Im Rahmen der Neufassung von § 13 Abs. 3 Ziffer 2 entfällt der Ausschluss für private Haushalte bei der Eigenverwertung von Papier, Pappe und Kartonagen. Damit wird die bisherige Beschränkung auf Gewerbe und Industrie aufgehoben. Zudem wird § 16 Abs. 3 erweitert, um Angaben zur Häufigkeit und zum Zeitpunkt der Leerung von Papierbehältern sowie Depotcontainern für Glas und Papier zu ergänzen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Konkretisierung der Abfuhr von Gartenabfällen. In § 16 Abs. 4 wird das Wort „sperrige“ eingefügt, um die zweimal jährliche Abfuhr dieser Abfälle präziser zu definieren. Für die Abfuhr von Abrollbehältern wird die zeitliche Beschränkung aufgehoben; die Entleerung kann künftig jederzeit nach Vereinbarung erfolgen. Durch die Neuregelung entfallen zudem bisherige Sonderregelungen sowie die bisherigen Absätze 7 und 8 des § 16.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Entwurf zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschließen.
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- 13Abfallentsorgungsgebühren 2009; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 08/0504 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0504 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009 sowie der Neufassung der Tarifsatzung Abfall. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung beläuft sich nach Rücklagenentnahme auf 6.382.837 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Senkung des Bedarfs um etwa 5,3 Prozent.
Trotz des sinkenden Bedarfs ergibt die Kalkulation für die Gebührentarife eine Reduzierung zwischen 0,9 und 1,4 Prozent. Grund hierfür ist ein um etwa 4 Prozent vermindertes Behältervolumen, das aus einer geringeren Anzahl angemeldeter Abfallbehälter sowie einem Anstieg der gebührenfreien Biobehälter resultiert. Die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2007 soll nicht eingesetzt werden, um die Gebühren im Jahr 2010 stabilisieren zu können. Als Faktoren für die positive Entwicklung auf die Gebühren werden die Reduzierung der Verwertungskosten, ein Rückgang der Abfallmengen sowie die geplante Senkung der kreiseinheitlichen Beseitigungsgebühren angeführt.
Die Tarifberechnung orientiert sich am Behältervolumen, wobei für die vom Betriebshof bereitgestellten Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter eine Grundgebühr festgesetzt wird. Für Eigenkompostierer ist weiterhin ein Rabattsatz von 10 Prozent vorgesehen. Zudem sieht die Neufassung der Tarifsatzung neue Tarifpositionen für Sonderleistungen und Nachleerungen vor, um die Abrechnung dieser Leistungen rechtssicher zu gestalten. Der Betriebsausschuss hat dem Beschlussentwurf bereits zugestimmt.
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- 14Änderung der Gebührensatzung AbfallZur Vorlage · 08/0505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0505 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Gebührensatzung Abfall vor. Hintergrund der Anpassung ist die Notwendigkeit, neue Tarifpositionen für Sonderleistungen, Einzelleerungen sowie Nachleerungen rechtssicher in der Satzung zu verankern. Bisher wurden diese zusätzlichen Leistungen, für die keine spezifischen Tarifpositionen existierten, über Rechnungen abgewickelt.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst die Ergänzung und Präzisierung verschiedener Paragrafen der Satzung. In § 4 Abs. 1 soll die Gebührenerhebung für Einzelleerungen außerhalb der regulären Abfuhrintervalle geregelt werden. Zudem wird § 4 Abs. 2 inhaltlich nicht verändert, jedoch präziser formuliert. Durch die Einführung eines neuen Absatzes 3 in § 4 werden die Gebühren für Sonderentsorgungen festgeschrieben.
Des Weiteren wird die Regelung in § 7 Abs. 1 konkretisiert, wonach Gebühren für Einzelleerungen oder Sonderentsorgungen mittels Einzelbescheiden zu erheben sind. Ein neu einzufügender Absatz 8 in § 7 legt die Fälligkeit dieser Einzelbescheide fest. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Abfall vom 17. Dezember 2001 beschließt.
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- 15Friedhofsgebühren ab 2009; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 08/0506 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0506 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2009 vor. Basierend auf einer Bedarfsermittlung für die Einrichtung Bestattungswesen ergibt sich für das kommende Jahr ein sinkender Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr.
In der Folge werden für die meisten Bestattungsfälle geringere Gebühren vorgeschlagen. Konkret sollen die Gebührensätze für die Grabbereitung sowie für die Überlassung von Grabstätten gesenkt werden. Dies gilt ebenso für die Verlängerung von Nutzungsrechten an Wahlgräbern sowie für Fälle von Aus- oder Umbettungen. Die Verwaltungsgebühren bleiben unverändert.
Im Gegensatz dazu ist aufgrund des Kostendeckungsgebotes des Kommunalabgabengesetzes NRW eine Anhebung der Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen, bestehend aus Leichenzelle und Feierraum, sowie eine Anpassung der Sätze für die Einebnung von Grabstätten vorgesehen.
Der verringerte Gebührenbedarf resultiert aus einem geringeren Sachaufwand, da einmalige Maßnahmen wie Asphaltierungs- und Pflasterungsarbeiten sowie die Erneuerung einer Stufenanlage entfallen. Zudem wird die Auflösung einer Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2006 berücksichtigt. Dem gegenüber stehen steigende Personalkosten sowie der Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2007. Die Verwaltung geht für das Jahr 2009 von einer stabilen Inanspruchnahme der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen aus. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Tarifsatzung beschließen.
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Hauptdokument|20081111124223|20081111124233|20081111124300|20081111124318|20081111124353
- 16Straßenreinigungsgebühr 2009; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 08/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0510 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009 sowie der entsprechenden Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Bedarf für das Jahr 2009 auf 1.046.6<0xE2><0x80><0xAF>639 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert rückläufig. In die Berechnung wurde zudem eine Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2007 in Höhe von 30.096 Euro einbezogen, um die Gebühren zu mindern.
In der Folge sinkt die Gebühr für die Reinigung der Straßenfahrbahnen gemäß dem Straßenverzeichnis um 0,01 Euro auf 2,72 Euro pro laufendem Frontmeter. Für die Reinigung bestimmter Innenstadtbereiche, darunter Gehwege und fußläufige Straßen, reduziert sich der Satz gegenüber dem Vorjahr um 0,04 Euro auf 5,41 Euro pro laufendem Frontmeter.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sowie die Gebührensatzberechnung der Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Gleichzeitig wird die Beschlussfassung über den Entwurf zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beantragt, um die neuen Gebührensätze rechtlich zu verankern. Die rechtliche Grundlage für die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen bildet das Straßenreinigungsgesetz sowie die bestehende Satzung vom 18. Dezember 2006.
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Hauptdokument|20081111132834|20081111132856|20081111132910|20081111132928
- 17Realsteuerhebesätze 2009Zur Vorlage · 08/0456 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0456 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Gemeinden die Festlegung der Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglichen.
Die Verwaltung sieht vor, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Jahr 2009 durch eine Steuerhebesatzsatzung festzulegen. Dieses Vorgehen entspricht der bisherigen Praxis und dient dazu, eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagung zu Beginn des Haushaltsjahres sicherzustellen, unabhängig von laufenden Beschluss- oder Genehmigungsverfahren.
Nach Angaben in der Vorlage ist keine Veränderung der bisher geltenden Hebesätze vorgesehen. Es ergeben sich aus dieser Festsetzung keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 zu beschließen.
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- 18Audit familiengerechte KommuneZur Vorlage · 08/0539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0539 sieht die Beteiligung der Stadt Gladbeck am Verfahren „Audit familiengerechte Kommune“ vor. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Projekt zur Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Familienpolitik. Die Träger des Projekts sind das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, die Bertelsmann Stiftung sowie die berufundfamilie gGmbH.
Ziel der Auditierung ist die konsequente Weiterentwicklung der Gladbecker Familienpolitik. Dabei sollen bestehende Aktivitäten, wie etwa das Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft, zu einer Gesamtstrategie gebündelt und die Eckpunkte einer zukünftigen familienpolitischen Ausrichtung gemeinsam erarbeitet werden. Ein mögliches Ergebnis des Verfahrens ist die Erteilung des Zertifikats „Audit familiengerechte Kommune“.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt kurzfristig zur Teilnahme eingeladen wurde und der Rat einen entsprechenden Beteiligungsbeschluss erlassen soll. Durch die Teilnahme entstehen der Stadt keine Kosten. Erste einleitende Workshops unter Beteiligung der Projektträger haben bereits stattgefunden. Über die Ergebnisse und Erkenntnisse des Auditierungsverfahrens wird die Verwaltung zu gegebener Zeit in den zuständigen Fachausschüssen informieren. Der Entwurf sieht vor, dass sich die Stadt Gladbeck am Verfahren beteiligt.
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- 19Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009Zur Vorlage · 08/0514 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0514 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2009. Gemäß der Kommunalwesengesetzgebung für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Produktplans und der dazugehörigen Anlagen, zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 liegt im Zeitraum vom 31. Oktober 2008 bis zum 10. Dezember 2008 öffentlich aus. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorbereitet, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 4. Dezember 2008 und die Sitzung des Rates für den 11. Dezember 2008 vorgesehen war. Der Beschlussentwurf ist durch den Bürgermeister vorgesehen.
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- 20Beratung der Haushaltssatzung 2009 einschließlich Anlagen/ Wirtschaftsplan Zentraler Betriebshof Gladbeck
- 20.aWirtschaftsplan 2009nicht öffentlich
- 20.bBeratung der Haushaltssatzung 2009 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 08/0541 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0541 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2009 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage basiert auf einer vorangegangenen Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss vom 4. Dezember 2008.
Gegenstand der Vorlage sind Teile der Haushaltssatzung 2009, der investive Finanzplan sowie eine Dringlichkeitsliste. Der Entwurf sieht vor, den investiven Finanzplan für den Zeitraum von 2009 bis 2012 zu beschließen. Dies umfasst die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2009 gemäß § 3 der Haushaltssatzung sowie die Kredite zur Finanzierung von Investitionen gemäß § 2 der Haushaltssatzung. Dabei sollen etwaige Änderungen, die sich aus den Beratungen ergeben, berücksichtigt werden.
Zudem ist die Verabschiedung der Dringlichkeitsliste vorgesehen. Auch hierbei sollen Anpassungen eingearbeitet werden, sofern sich aus dem Beschluss über den investiven Finanzplan 2009 Änderungen ergeben. Die Vorlage wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 21Stellenplanentwurf 2009Zur Vorlage · 08/0461 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2009 sieht eine Erhöhung der Planstellen der Verwaltung von 747,8 auf 749,2 vor. Dies entspricht einem Nettozuwachs von 1,4 Stellen. Während 8,3 neue Planstellen vorgesehen sind, werden durch Streichungen und andere Anpassungen 1,4 Stellen ausgeglichen. Der daraus resultierende strukturelle Mehraufwand beläuft sich auf jährlich 338.115 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Einsparungen in Höhe von 187.230 Euro sowie Mehrkosten durch Stellenumwandlungen und Neueinrichtungen zusammen.
Die Neueinrichtungen umfassen unter anderem eine Amtsleitung im Amt für Immobilienwirtschaft, personelle Aufstockungen im Vorzimmer des Stadtkämmerers, in der Anlagenbuchhaltung sowie in der Stadtkasse. Zudem sind Stellen für die Musikschule, den Bereich Erziehung sowie im Amt für Familie, Jugend und Soziales und eine Stelle zur Qualitätskontrolle im Amt für Stadtgrün vorgesehen. Die Einrichtung einer Ingenieurstelle soll die Abteilungsleitung bei Projekten der Freiflächenplanung sowie bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebung unterstützen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Personalrats übernimmt die Verwaltung einen Vorschlag, lehnt jedoch weitere Anpassungen ab. So wird eine Stundenreduzierung im Amt für Immobilienwirtschaft aufgrund von Synergieeffekten beibehalten. Im Amt für kommunale Finanzen entfällt eine Schreibkraftstelle durch die Verlagerung von Aufgaben. Auch die geplante Stundenreduzierung im Bürgeramt zur Haushaltskonsolidierung bleibt bestehen. Eine sofortige Verstärkung bei zwei Erzieherstellen wird nicht umgesetzt. Für eine Stelle im Ordnungsamt ist eine Neubewertung geplant. Der Rat wird gebeten, den Stellenplan 2009 gemäß der Vorlage zu beschließen.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen des Bürgermeisters
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Aufsicht und Entwicklung der GWG - nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich