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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebühr 2009; Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

08/0510 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0510 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festlegung der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2009 sowie der entsprechenden Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Bedarf für das Jahr 2009 auf 1.046.6<0xE2><0x80><0xAF>639 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert rückläufig. In die Berechnung wurde zudem eine Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2007 in Höhe von 30.096 Euro einbezogen, um die Gebühren zu mindern.

In der Folge sinkt die Gebühr für die Reinigung der Straßenfahrbahnen gemäß dem Straßenverzeichnis um 0,01 Euro auf 2,72 Euro pro laufendem Frontmeter. Für die Reinigung bestimmter Innenstadtbereiche, darunter Gehwege und fußläufige Straßen, reduziert sich der Satz gegenüber dem Vorjahr um 0,04 Euro auf 5,41 Euro pro laufendem Frontmeter.

Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung 2009 sowie die Gebührensatzberechnung der Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Gleichzeitig wird die Beschlussfassung über den Entwurf zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beantragt, um die neuen Gebührensätze rechtlich zu verankern. Die rechtliche Grundlage für die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen bildet das Straßenreinigungsgesetz sowie die bestehende Satzung vom 18. Dezember 2006.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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