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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung Abfall

08/0505 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0505 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Gebührensatzung Abfall vor. Hintergrund der Anpassung ist die Notwendigkeit, neue Tarifpositionen für Sonderleistungen, Einzelleerungen sowie Nachleerungen rechtssicher in der Satzung zu verankern. Bisher wurden diese zusätzlichen Leistungen, für die keine spezifischen Tarifpositionen existierten, über Rechnungen abgewickelt.

Die vorgeschlagene Änderung umfasst die Ergänzung und Präzisierung verschiedener Paragrafen der Satzung. In § 4 Abs. 1 soll die Gebührenerhebung für Einzelleerungen außerhalb der regulären Abfuhrintervalle geregelt werden. Zudem wird § 4 Abs. 2 inhaltlich nicht verändert, jedoch präziser formuliert. Durch die Einführung eines neuen Absatzes 3 in § 4 werden die Gebühren für Sonderentsorgungen festgeschrieben.

Des Weiteren wird die Regelung in § 7 Abs. 1 konkretisiert, wonach Gebühren für Einzelleerungen oder Sonderentsorgungen mittels Einzelbescheiden zu erheben sind. Ein neu einzufügender Absatz 8 in § 7 legt die Fälligkeit dieser Einzelbescheide fest. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung Abfall vom 17. Dezember 2001 beschließt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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