Erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27.03.2007 - Einführung eines 3. verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Gourmetfestes 'Gladbeck mach Appetit'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0462 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die erste Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 27. März 2007 vor. Hintergrund des Antrags ist ein Schreiben der Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. vom 2. Oktober 2008. Die Werbegemeinschaft beantragt die Einführung eines dritten verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Wiederauflage des Gourmetfestes „Gladbeck macht Appetit“ für das Jahr 2009, wobei dieser Termin als Dauereinrichtung für die Folgejahre geplant ist.
Gemäß dem Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen für eine Dauer von bis zu fünf Stunden geöffnet. Die örtliche Ordnungsbehörde ist durch Verordnungen ermächtigt, diese Tage freizugeben, wobei die Zeiten der Hauptgottesdienste zu berücksichtigen sind. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Einrichtung des zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntags.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die bestehende Verordnung dahingehend zu ändern, dass Verkaufsstellen an drei festgesetzten Sonntagen jährlich für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen. Dies betrifft das Wochenende nach dem 1. Mai, den ersten Sonntag im Juni sowie den ersten Sonntag im September. Die Änderung der Verordnung soll eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 80311100463
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20081201075646
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- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2009 05.11.2008
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