Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW, DKP-Ratsfraktion - Hilfe für die Bewohner der Hochhäuser Berliner Straße 14, 16 und 18 -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0547 der Stadt Gladbeck behandelt einen Dringlichkeitsantrag der DKP-Ratsfraktion, der im Rahmen der Sitzung des Rates am 11. Dezember 2008 zur Beratung anstand. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von Hilfe für die Bewohner der Hochhäuser in der Berliner Straße 14, 16 und 18.
Der Antrag wurde gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen als dringlich eingestuft. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Bürgermeisterbüro. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass durch die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt zu erwarten sind, da keine einmaligen oder jährlichen Aufwendungen oder Erträge ausgewiesen wurden. Der Beschlussentwurf wurde durch den Bürgermeister zur Vorlage gebracht.
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Dokumente
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