Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0514 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2009. Gemäß der Kommunalwesengesetzgebung für das Land Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Produktplans und der dazugehörigen Anlagen, zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2009 liegt im Zeitraum vom 31. Oktober 2008 bis zum 10. Dezember 2008 öffentlich aus. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorbereitet, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für den 4. Dezember 2008 und die Sitzung des Rates für den 11. Dezember 2008 vorgesehen war. Der Beschlussentwurf ist durch den Bürgermeister vorgesehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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