Bebauungsplan Nr. 34 -27. Änderung- Gebiet: Rentfort Nord (Wodzislawweg) hier: 1. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0458 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Verabschiedung der 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 für das Gebiet Rentfort-Nord (Wodzislawweg) als Satzung vor. Ziel der Änderung ist die Nachverdichtung des Wohnbereiches durch die Schaffung von zwei weiteren Hauseinheiten.
Die Planung sieht die Errichtung von vier Doppelhäusern sowie zwei freistehenden Einfamilienhäusern vor. Die Gebäude sollen zweigeschossig mit flach geneigten Zelt- oder Walmdächern ausgeführt werden, um die bestehende Wohnbebauung am Wodzislawweg städtebaulich abzuschließen. Die für das Vorhaben genutzte Fläche wurde von der IB Wohnungs- und Gewerbebau GmbH aus Ochtrup erworben. Im Rahmen des Projekts sollen zudem die noch fehlenden Erschließungsmaßnahmen des Wodzislawweges in Abstimmung mit der Stadt Gladbeck durchgeführt werden, wobei für die Stadt keine Kosten entstehen.
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden, unter anderem des Kreises Recklinghausen, fand im Sommer 2008 statt, wobei Anregungen der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde berücksichtigt wurden. Die anschließende öffentliche Auslegung der Pläne verlief ohne Einwände. Mit dem vorgeschlagenen Satzungsbeschluss wird der bisherige Bebauungsplan Nr. 34 – 22. Änderung – im betreffenden Geltungsbereich aufgehoben.
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