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Beschlussvorlage

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

08/0503 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0503 des Zentralen Betriebshofes sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen die Änderung von zwei Paragrafen, wobei die Verwaltung die Änderungen als Ergänzungen und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung beschreibt.

Im Rahmen der Neufassung von § 13 Abs. 3 Ziffer 2 entfällt der Ausschluss für private Haushalte bei der Eigenverwertung von Papier, Pappe und Kartonagen. Damit wird die bisherige Beschränkung auf Gewerbe und Industrie aufgehoben. Zudem wird § 16 Abs. 3 erweitert, um Angaben zur Häufigkeit und zum Zeitpunkt der Leerung von Papierbehältern sowie Depotcontainern für Glas und Papier zu ergänzen.

Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Konkretisierung der Abfuhr von Gartenabfällen. In § 16 Abs. 4 wird das Wort „sperrige“ eingefügt, um die zweimal jährliche Abfuhr dieser Abfälle präziser zu definieren. Für die Abfuhr von Abrollbehältern wird die zeitliche Beschränkung aufgehoben; die Entleerung kann künftig jederzeit nach Vereinbarung erfolgen. Durch die Neuregelung entfallen zudem bisherige Sonderregelungen sowie die bisherigen Absätze 7 und 8 des § 16.

Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Satzungsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Entwurf zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung beschließen.

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