Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0467 des Amtes für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2009 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Jahr 2009 einen Gebührenbedarf von 125.959 Euro. Dieser Wert ergibt sich unter Berücksichtigung von Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens Märkte. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem der Bedarf auf 136.645 Euro beziffert wurde, verringert sich der kalkulierte Aufwand um 10.686 Euro.
Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Marktstandplätze zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Preis von bisher 2,08 Euro auf gerundet 1,90 Euro pro Frontmeter und Tag angepasst werden. Für Inhaber von Tageserlaubnisse soll die Gebühr von bisher 3,40 Euro auf gerundet 3,00 Euro pro Frontmeter und Tag reduziert werden. Ein Vergleich mit den Marktstandgeldern umliegender Gemeinden wurde in der Vorlage beigefügt.
Der gewählte Marktvorstand wurde über die geplante Senkung der Gebühren informiert. Mit der Vorlage wird zudem der Beschluss der „Vierten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ angestrebt. Der Entwurf sieht vor, die Zusammenstellung von Aufwand und Ertrag der Einrichtung „Märkte“ zur Kenntnis zu nehmen und zu billigen sowie die Änderungssatzung zu verabschieden.
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Dokumente
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