Realsteuerhebesätze 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0456 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Gemeinden die Festlegung der Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ermöglichen.
Die Verwaltung sieht vor, die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Jahr 2009 durch eine Steuerhebesatzsatzung festzulegen. Dieses Vorgehen entspricht der bisherigen Praxis und dient dazu, eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagung zu Beginn des Haushaltsjahres sicherzustellen, unabhängig von laufenden Beschluss- oder Genehmigungsverfahren.
Nach Angaben in der Vorlage ist keine Veränderung der bisher geltenden Hebesätze vorgesehen. Es ergeben sich aus dieser Festsetzung keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2009 zu beschließen.
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Dokumente
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