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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 09.09.2026
- 4Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0454 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0454 eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Ausschuss durch Niederlegung des Mandats.
Gemäß der Regelung in § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit zu wählen, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu besetzen. Die bisherige stellvertretende Besetzung soll dabei unverändert bleiben.
Die Verwaltung stellt fest, dass die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Durch die Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied im genannten Ausschuss vor. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 5Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 26/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse beantragt. Hintergrund der Vorlage 26/0455 sind die Mandat niedergelegten Mandate zweier Ratsmitglieder der Fraktion. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die verbleibenden Ratsmitglieder Nachfolger auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion gewählt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Zusammensetzung in drei Ausschüssen wie folgt anzupassen: Im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen soll ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied gewählt werden, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss soll ein stellvertretendes Mitglied neu bestimmt werden. Zudem wird die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlprüfungsausschuss beantragt.
Die Verwaltung hat bestätigt, dass die vorgeschlagenen Personen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit der Neubesetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Eine wesentliche Klimarelevanz der personellen Änderungen liegt nicht vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 6Wahl eines sachkundigen Einwohners - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses am 21. September 2026 sowie für die Ratssitzung am 24. September 2026 die Wahl eines sachkundigen Einwohners vorgeschlagen. Gemäß der Beschlussvorlage 26/0459 soll ein Bürger gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW als Mitglied mit beratender Stimme in den Kulturausschuss berufen werden.
Die Vorlage, die aus dem Büro der Bürgermeisterin stammt, führt aus, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Mit der Wahl als sachkundiger Einwohner wird die Einbindung von Fachwissen in die Ausschussarbeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung angestrebt.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Personalentscheidung keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt wurde. Der Entwurf sieht die formale Wahl des vorgeschlagenen Bürgers in den Kulturausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7Änderung von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0462 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen im Gladbecker Rat nach der Niederlegung eines Ratsmandats zum 1. September 2026. Die AfD-Ratsfraktion hat in diesem Zusammenhang neue Besetzungen vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie soll ein neues ordentliches Mitglied gewählt werden. Durch diese Änderung verschiebt sich die Zusammensetzung des Ausschusses von bisher 12 Ratsmitgliedern und 3 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern auf 11 Ratsmitglieder und 4 sachkundige Bürgerinnen und Bürgern. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit 12 Ratsmitgliedern und 3 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern unverändert.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, ein stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bestimmen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Zusammensetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ansonsten unverändert bleibt. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 8Bestimmung eines AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 26/0463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0463 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes des Kulturausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus dem Rat zum 1. September 2026 durch die Niederlegung des Ratsmandats.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass bei einem Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode die entsprechende Fraktion ein Nachfolgemitglied bestimmt. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen.
Auf Vorschlag der AfD-Fraktion wird ein Ratsmitglied als neuer Vorsitzender des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds zum Vorsitzenden des Kulturausschusses zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde für die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 21. September 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 24. September 2026 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 9Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 26/0465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0465 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats durch ein bisheriges Ausschussmitglied.
Das Diakonische Werk im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten gGmbH hat einen Vorschlag für die Nachbesetzung eingereicht. Dem Entwurf zufolge soll eine Vertreterin der genannten Institution als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 4 Abs. 2 Satz 3 des AG-KJHG in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung sieht vor, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsstelle zu wählen ist.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum ordentlichen Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 10Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung für die GesellschafterversammlungZur Vorlage · 26/0325 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH neu zu besetzen. Die Stadt hält Anteile an der genannten Gesellschaft, deren Organe sich aus einer Gesellschafterversammlung, einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung zusammensetzen.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 26/0325 ist eine Neubesetzung erforderlich, da ein bisher gewähltes Ratsmitglied seine Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung niedergelegt hat. Grund hierfür ist die gleichzeitige Wahl desselben Ratsmitglieds in den Aufsichtsrat, wodurch eine Doppelfunktion entstand, die rechtlich nicht zulässig ist. Gemäß der Gemeindeordnung NRW soll der Rat für die restliche Amtszeit einen Nachfolger wählen.
Die Wahl der Vertretung erfolgt durch offene Abstimmung, sofern nicht mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Wahl beantragt. Die vorgeschlagene Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle einer erforderlichen engeren Wahl entscheidet die Person mit den meisten Stimmen, wobei bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und steht zur Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 11Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck 2024 - 2027Zur Vorlage · 26/0456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0456 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit dem Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck für den Zeitraum 2024 bis 2027. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte den ursprünglichen Plan am 27. Juni 2024 verabschiedet. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ist eine Überprüfung der Zielerreichung spätestens nach zwei Jahren vorgesehen, um bei Bedarf Anpassungen oder Ergänzungen der Maßnahmen vorzunehmen.
Der Bericht, der von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Organisations- und Personalamt erstellt wurde, bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Überprüfung der Zielvorgaben zeigt eine positive Entwicklung auf. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Plan verankerten Maßnahmen weiterhin geeignet, die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen des Gleichstellungsplans sind zudem als Bestandteil der Strategie „ZUKUNFT GLADBECK 2035“ konzipiert, um die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin zu fördern.
Der Personalrat wurde über den Sachverhalt informiert. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, den beigefügten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht in der vorliegenden Fassung förmlich zur Kenntnis nimmt.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßgen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 26/0452 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0452 des Amts für Finanzen und Beteiligungen befasst sich mit der Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Bereitstellung dieser Mittel zustimmt.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 444.200,00 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Aufwendungen sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung der Maßnahmen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine weiteren Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan durch die Vorlage ausgewiesen. Zudem wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt und somit keine Prüfung von Alternativen oder eine Prüfung auf negative bzw. positive Klimawirkungen durchgeführt wurde. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, bevor sie im Rat zur Entscheidung anberaumt wird.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 13Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30. Juni 2026Zur Vorlage · 26/0460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0460 des Amts für Finanzen und Beteiligungen dient der Information des Stadtrates über die wirtschaftliche Situation der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage sind zwei Berichte, die den Stichtag 30. Juni 2026 betreffen.
Der erste Bericht umfasst die finanzielle Lage der Stadt zum Ende des ersten Halbjahres des Haushaltsjahres 2026. Dieser enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des Berichtszeitraums sowie eine detaillierte Auflistung der wesentlichen Abweichungen im Haushalt. Der zweite Bericht befasst sich mit dem Zins- und Schuldenmanagement der Stadt zum selben Stichtag.
Die Vorlage wurde für die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 21. September 2026 sowie für die Entscheidung im Rat in der Sitzung am 24. September 2026 vorbereitet. Mit dem Beschlussentwurf wird vorgesehen, dass der Rat die Berichte zur finanziellen Lage sowie zum Zins- und Schuldenmanagement zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen entstehen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 14Einführung einer Tarifstelle "Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden" in die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0420 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant die Einführung einer neuen Tarifstelle in der Verwaltungsgebührensatzung. Mit der Vorlage 26/2420 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, eine Gebühr für die Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden zu erheben. Dies betrifft unter anderem Bescheide zur Grundbesitzsteuer, zur Gewerbe- und Vergnügungssteuer sowie zur Hundesteuer.
Hintergrund der Vorlage ist die Zunahme von Anträgen auf erneute Ausstellung bereits erlassener Bescheide. Die Verwaltung führt an, dass die Erstellung dieser Zweitausfertigungen durch Recherche, Ausdruck und postalischen Versand einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, für den bislang keine gesonderte Gebührenregelung existiert. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung.
Die vorgeschlagene Gebühr beläuft sich auf eine Pauschale von 5,00 Euro pro Zweitausfertigung. Die Festsetzung orientiert sich am angestrebten Grundsatz der Kostendeckung sowie an der Verhältnismäßigkeit. Neben der Deckung des Aufwands wird als Ziel die Reduzierung des Papierverbrauchs genannt.
Finanzielle Auswirkungen werden als gering eingestuft. Die Verwaltung kalkuliert mit etwa 1.200 Fällen pro Jahr, was jährlichen Erträgen von circa 6.000 Euro entsprechen würde. Der Beschlussentwurf sieht die Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 15Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme in der Stadt GladbeckStandortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0461 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt mit der Vorlage 26/0461 ein neues Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme vor. Ziel der Neuausrichtung ist es, die Mikromobilität stadtverträglich in den öffentlichen Personennahverkehr zu integrieren und Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden. Das Konzept sieht einen Wechsel vom bisherigen Free-Floating-System zu einem stationsgebundenen Modell vor. Durch den Einsatz von Geofencing-Technologie soll sichergestellt werden, dass Mietvorgänge ausschließlich an fest definierten Flächen beendet werden können, um die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgern zu gewährleisten.
Insgesamt sind 206 Abstellstationen in verschiedenen Stadtteilen vorgesehen, darunter die Schwerpunkte in Butendorf, Mitte, Zweckel und Brauck. Die Auswahl der Standorte erfolgte nach Kriterien wie der Verkehrssicherheit, der Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Verfügbarkeit von Restflächen. Die Gesamtzahl der E-Scooter im Stadtgebiet wird auf maximal 300 Fahrzeuge begrenzt. Die Betreiber werden verpflichtet, die Einhaltung der Stationsgrenzen technisch zu garantieren und falsch abgestellte Fahrzeuge zeitnah zu entfernen.
Das Konzept sieht zudem einen Nachsteuerungsmechanismus vor, um Standorte bei auftretenden Konflikten im laufenden Betrieb anpassen zu können. Die rechtliche Grundlage bildet die gewerbliche Sondernutzung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung des neuen Systems ist für den Beginn des Jahres 202
27 geplant, wobei das Konzept bereits zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Erträgen in Höhe von 15.000 Euro.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 16Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S.1 GO NRW Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre GeschwindigkeitsmessanlageZur Vorlage · 26/0397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0397 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage „Carsten“. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Juli 2026 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen und soll nun förmlich bestätigt werden.
Die Mietverlängerung soll ab dem 1. August 2026 für weitere zwei Jahre erfolgen. Die Verwaltung begründet das Mietmodell gegenüber einer Anschaffung mit der Vermeidung hoher Einmalinvestitionen von etwa 300.000 Euro sowie der Reduzierung von Risiken. In den vergangenen zwei Jahren fielen durch Vandalismus und Fremdeinwirkung Schäden in Höhe von circa 25.000 Euro an der Anlage an. Durch das Mietverhältnis übernimmt der Anbieter die Wartung, die Bereitstellung von Ersatzgeräten sowie die Abwicklung von Reparaturen und Versicherungen. Zudem wird durch die Miete die technische Aktualität der Anlage sichergestellt.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöht sich der monatliche Mietzins von bisher rund 9.300 Euro auf etwa 9.700 Euro. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine nahtlose Fortführung der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, da die nächste Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erst Ende August 2026 stattfindet. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 17Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord - Vorstellung der WirtschaftlichkeitsuntersuchungZur Vorlage · 26/0444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0444 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der wirtschaftlichen Untersuchung für den Neubau der Sportanlage an der Enfieldstraße in Rentfort-Nord. Im Zentrum der Untersuchung steht die Umsetzung einer Fünf-Feld-Sporthalle sowie der dazugehörigen Außenanlagen.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden vier verschiedene Realisierungsvarianten gegenübergestellt. Diese umfassten die Eigenrealisierung durch Einzelvergabe sowie das Modell eines Totalunternehmers (TU-Modell), jeweils in der Ausführung mit und ohne Lehrschwimmbecken. Die Untersuchung basierte auf einer monetären Analyse sowie einer Nutzwert- und Kosten-Nutzen-Bewertung gemäß den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das beauftragte Planungsunternehmen empfiehlt für das Projekt die Umsetzung im TU-Modell. Laut Untersuchung ist dieses Modell sowohl bei der Variante mit Lehrschwimmbecken als auch bei der Variante ohne Lehrschwimmbecken wirtschaftlich vorteilhafter als eine Einzelwerkvergabe. Die relative Vorteilhaftigkeit des TU-Modells liegt bei etwa 3,3 bis 3,5 Prozent. Die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens bleibt dabei von der gewählten Beschaffungsvariante unberührt und orientiert sich an den bedarfsorientierten Anforderungen der Stadt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Neubau der Sporthalle und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer realisieren lässt, wobei die Entscheidung über die Einbeziehung eines Lehrschwimmbeckens zur Disposition steht. Die Verwaltung ist angehalten, den Schulausschuss sowie den Sportausschuss über den weiteren Planungs- und Umsetzungsstand regelmäßig zu informieren.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 16.09.2026 · Gemeinsame Sitzung des Schul- und Sportausschusses
- 16.09.2026 · Gemeinsame Sitzung des Schul- und Sportausschusses
- 16.09.2026 · Gemeinsame Sitzung des Schul- und Sportausschusses
- 16.09.2026 · Gemeinsame Sitzung des Schul- und Sportausschusses
- 18Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 26/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0439 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde bereits durch die Bürgermeisterin bestätigt und dem Rat zur Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Zur Durchführung der Prüfung wurde die s + b GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Das Ergebnis der externen Prüfung besagt, dass der Jahresabschluss 2024 den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den örtlichen Satzungen entspricht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, da die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Die örtliche Rechnungsprüfung schließt sich diesem Urteil an.
Bei der Ermittlung des Jahresergebnisses für 2024 ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 16.696.685 Euro. Aufgrund der im Jahr 2013 eingetretenen Überschuldung der Stadt führt dieser Fehlbetrag zusammen mit weiteren Verrechnungen zu einem auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 107,9 Millionen Euro.
Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 24. September 2026 dazu aufgerufen, den geprüften Jahresabschluss in der Fassung vom 3. August 2026 festzustellen und der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 19Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 20Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 18.12.2025
- 21Zukunft der Johannes-Kessels-Akademie (JKA) am Standort Gladbeck - Auslaufen der Förderung zum Schuljahresende 2030/2031Zur Vorlage · 26/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0468 befasst sich mit der zukünftigen Finanzierung und dem Fortbestand der Johannes-Kessels-Akademie (JKA) am Standort Gladbeck. Die Einrichtung, ein katholisches Berufskolleg im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, wird als Ersatzschule durch den Diözesancaritasverband des Bistums Essen getragen.
Nach einem mehrjährigen Abstimmungsprozess zwischen dem Träger, der Stadt Gladbeck, dem Bistum Essen und dem Kreis Recklinghausen wurde eine Übergangsregelung bis zum Ende des Schuljahres 2030/2031 festgelegt. Die Beteiligten empfehlen die Schließung der Angebote am Standort Gladbeck zum Ende dieses Zeitraums, da eine Weiterführung über das Schuljahr 2030/2031 hinaus weder fachlich notwendig noch wirtschaftlich vertretbar sei. Als Begründung werden unter anderem rückläufige Kirchensteuereinnahmen und ein erwarteter Rückgang der Schülerzahlen ab dem Jahr 2031 angeführt.
Für die Sicherstellung des Betriebs bis zum Ende der Förderphase sieht der Entwurf eine Anpassung der Zuschüsse vor. Während die Stadt Gladbeck für die Jahre 2027 und 2028 jeweils 40.000 Euro bereitstellt, soll der jährliche Zuschuss für die Jahre 2029 bis 2031 auf 50.000 Euro erhöht werden. Ergänzend wird eine einmalige Förderung durch den Kreis Recklinghausen in Höhe von 500.000 Euro vorgeschlagen. Eine Unterversorgung mit Ausbildungskapazitäten in der Region wird nach Einschätzung der Verwaltung nicht erwartet, da öffentliche Berufskollegs in angrenzenden Städten wie Marl oder Dorsten alternative Kapazitäten bieten können.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 22Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich "Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp"Zur Vorlage · 26/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.
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Hauptdokument|20260812081403-0|20260811154634-0|20260811154637-0
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 23Innenentwicklungskonzept der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0365 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck ein Innenentwicklungskonzept zur Beschlussfassung vor. Das Konzept basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Stadtplanung, Umweltschutz, Klima und Mobilität aus dem Jahr 2022. Ziel der Vorlage ist es, die Innenentwicklung und Umnutzung von Bestandsflächen zu fördern, um den Bedarf an angemessenem Wohnraum zu decken und den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ umzusetzen.
Das vorliegende Konzept wurde durch ein externes Planungsbüro erarbeitet und umfasst eine systematische Untersuchung des gesamten Stadtgebiets. Dabei wurden verschiedene Stadtraumtypen analysiert und potenzielle Flächen für die Nachverdichtung identifiziert, wie etwa Baulücken, Blockinnenbereiche oder Konversionsflächen. Die Eignung dieser Flächen wurde anhand von Kriterien wie Planungsrecht und Erreichbarkeit der sozialen Infrastruktur sowie möglicher Konflikte mit dem Naturschutz geprüft und in Kategorien eingestuft. In die Erarbeitung flossen zudem Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Fraktionen sowie der Wohnungswirtschaft ein.
Der vorgesehene Umsetzungsfahrplan sieht unter anderem die Etablierung eines Innenentwicklungsmanagements in der Abteilung Stadtplanung, die Entwicklung eines Baulandmodells sowie die Prüfung einer möglichen Stadtentwicklungsgesellschaft vor. Das Konzept dient als strategisches Steuerungsinstrument für die Baulandentwicklung und bildet die fachliche Grundlage für bauleitplanerische Abwägungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept festzulegen und die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 24Jahresabschluss 2025 ZBGZur Vorlage · 26/0401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0401 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit dem Jahresabschluss 2025. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 280.203,16 €. Laut der Begründung wird dieses Ergebnis maßgeblich durch ein negatives Ergebnis im Fachbereich Grünflächenunterhaltung beeinflusst, welches die Überschüsse aus den Bereichen Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Abfallverwertung und Bestattungswesen sowie die Ergebnisse im Bereich Fuhrpark und Dienstleistungen aufzehrt. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit einer strukturellen Neuausrichtung der Leistungsbeziehungen in der Grünflächenunterhaltung.
Der Jahresabschluss wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Bericht inklusive Bestätigungsvermerk der Vorlage beigefügt ist. Ein Vertreter der Prüfungsgesellschaft wird im Betriebsausschuss am 31. August 2026 über die Ergebnisse berichten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresverlustes wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung bereits am 19. August 2026 festgelegt, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der steuerliche Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 95.020,10 € soll den Rücklagen des Betriebs zugeführt werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zu vermeiden, da die reguläre Sitzungsfolge des Rates und des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die Steuererklärung relevanten Stichtag stattfindet. Die Entscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds wird dem Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 zur Genehmigung vorgelegt.
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Hauptdokument|20260821083028-0|20260821083031-1|20260821083033-2
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 31.08.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses
- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Die Linke.Abi - "Resolution des Rates der Stadt Gladbeck: Stoppt den Genozid in Palästina - widersprecht Israels imperialistischen Expansionsanspruch - Völkerrecht durchsetzen, Menschenrechte schützen"
- 26Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für dem Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BIG-Ratsfraktion - Anpassung der Ausschussgrößen des Rates der Stadt Gladbeck -
- 27Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026 - öffentlicher TeilZur Vorlage · 26/0412 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0412 des Büros der Bürgermeisterin dient der Information des Rates über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2026. Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Auflistung der Beschlüsse, die im genannten Zeitraum vom Rat gefasst wurden.
Mit der Vorlage wird beantragt, die Liste der Ratbeschlüsse für das erste Halbjahr 2026 zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Die Vorlage ist als Mitteilungsvorlage konzipiert und wird in der Sitzung des Rates am 24. September 2026 behandelt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 30Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 31Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 32Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 09.09.2026nicht öffentlich
- 33Bestellung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 4 GO NRWnicht öffentlich
- 34Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 26/0453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 24. September 2026 liegt die Beschlussvorlage 26/0453 zur Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025 vor. Die Vorlage basiert auf der Feststellung des Jahresabschlusses des ZBG zum 31. Dezember 2025.
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat der Gemeinde für die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zuständig. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH. Diese hat mit einem Prüfungsvermerk vom 31. Juli 2026 bestätigt, dass die Prüfung ohne Einwendungen abgeschlossen wurde.
Der Betriebsausschuss hat der Betriebsleitung des ZBG bereits in seiner Sitzung am 31. August 2026 die Entlastung für das betreffende Wirtschaftsjahr erteilt. Mit der vorliegenden Vorlage soll nun die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses herbeigeführt werden, um den eigenbetriebsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 35Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026 - nichtöffentlicher Teilnicht öffentlich
- 36Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 37Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich