Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme in der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt mit der Vorlage 26/0461 ein neues Standortkonzept für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Scooter-Sharing-Systeme vor. Ziel der Neuausrichtung ist es, die Mikromobilität stadtverträglich in den öffentlichen Personennahverkehr zu integrieren und Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden. Das Konzept sieht einen Wechsel vom bisherigen Free-Floating-System zu einem stationsgebundenen Modell vor. Durch den Einsatz von Geofencing-Technologie soll sichergestellt werden, dass Mietvorgänge ausschließlich an fest definierten Flächen beendet werden können, um die Barrierefreiheit und die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgern zu gewährleisten.
Insgesamt sind 206 Abstellstationen in verschiedenen Stadtteilen vorgesehen, darunter die Schwerpunkte in Butendorf, Mitte, Zweckel und Brauck. Die Auswahl der Standorte erfolgte nach Kriterien wie der Verkehrssicherheit, der Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Verfügbarkeit von Restflächen. Die Gesamtzahl der E-Scooter im Stadtgebiet wird auf maximal 300 Fahrzeuge begrenzt. Die Betreiber werden verpflichtet, die Einhaltung der Stationsgrenzen technisch zu garantieren und falsch abgestellte Fahrzeuge zeitnah zu entfernen.
Das Konzept sieht zudem einen Nachsteuerungsmechanismus vor, um Standorte bei auftretenden Konflikten im laufenden Betrieb anpassen zu können. Die rechtliche Grundlage bildet die gewerbliche Sondernutzung gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung des neuen Systems ist für den Beginn des Jahres 202
27 geplant, wobei das Konzept bereits zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Die Verwaltung rechnet mit jährlichen Erträgen in Höhe von 15.000 Euro.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 260909100460
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260910080839
Beratungsfolge
- 21.09.2026anstehend