Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 24. September 2026 liegt die Beschlussvorlage 26/0453 zur Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025 vor. Die Vorlage basiert auf der Feststellung des Jahresabschlusses des ZBG zum 31. Dezember 2025.
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat der Gemeinde für die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zuständig. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH. Diese hat mit einem Prüfungsvermerk vom 31. Juli 2026 bestätigt, dass die Prüfung ohne Einwendungen abgeschlossen wurde.
Der Betriebsausschuss hat der Betriebsleitung des ZBG bereits in seiner Sitzung am 31. August 2026 die Entlastung für das betreffende Wirtschaftsjahr erteilt. Mit der vorliegenden Vorlage soll nun die Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses herbeigeführt werden, um den eigenbetriebsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026anstehend