Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck 2024 - 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0456 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit dem Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gladbeck für den Zeitraum 2024 bis 2027. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte den ursprünglichen Plan am 27. Juni 2024 verabschiedet. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ist eine Überprüfung der Zielerreichung spätestens nach zwei Jahren vorgesehen, um bei Bedarf Anpassungen oder Ergänzungen der Maßnahmen vorzunehmen.
Der Bericht, der von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Organisations- und Personalamt erstellt wurde, bewertet den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Überprüfung der Zielvorgaben zeigt eine positive Entwicklung auf. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Plan verankerten Maßnahmen weiterhin geeignet, die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen des Gleichstellungsplans sind zudem als Bestandteil der Strategie „ZUKUNFT GLADBECK 2035“ konzipiert, um die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin zu fördern.
Der Personalrat wurde über den Sachverhalt informiert. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, den beigefügten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang festgestellt und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht in der vorliegenden Fassung förmlich zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 260809100455
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260908121029
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260909084343
Beratungsfolge
- 21.09.2026anstehend