Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0463 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes des Kulturausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus dem Rat zum 1. September 2026 durch die Niederlegung des Ratsmandats.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass bei einem Ausscheiden eines Ausschussvorsitzenden während der Wahlperiode die entsprechende Fraktion ein Nachfolgemitglied bestimmt. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen.
Auf Vorschlag der AfD-Fraktion wird ein Ratsmitglied als neuer Vorsitzender des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds zum Vorsitzenden des Kulturausschusses zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde für die Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss am 21. September 2026 sowie für die Entscheidung im Rat am 24. September 2026 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026anstehend