Jugendhilfeausschuss - Wahlen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0465 des Büros der Bürgermeisterin befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes im Jugendhilfeausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats durch ein bisheriges Ausschussmitglied.
Das Diakonische Werk im Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten gGmbH hat einen Vorschlag für die Nachbesetzung eingereicht. Dem Entwurf zufolge soll eine Vertreterin der genannten Institution als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu übernehmen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 4 Abs. 2 Satz 3 des AG-KJHG in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung sieht vor, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsstelle zu wählen ist.
Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum ordentlichen Mitglied im Jugendhilfeausschuss vor. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026anstehend