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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S.1 GO NRW Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage

26/0397 20.08.2026 Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr

🟡 In Beratung Nächste Station: 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0397 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage „Carsten“. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Juli 2026 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen und soll nun förmlich bestätigt werden.

Die Mietverlängerung soll ab dem 1. August 2026 für weitere zwei Jahre erfolgen. Die Verwaltung begründet das Mietmodell gegenüber einer Anschaffung mit der Vermeidung hoher Einmalinvestitionen von etwa 300.000 Euro sowie der Reduzierung von Risiken. In den vergangenen zwei Jahren fielen durch Vandalismus und Fremdeinwirkung Schäden in Höhe von circa 25.000 Euro an der Anlage an. Durch das Mietverhältnis übernimmt der Anbieter die Wartung, die Bereitstellung von Ersatzgeräten sowie die Abwicklung von Reparaturen und Versicherungen. Zudem wird durch die Miete die technische Aktualität der Anlage sichergestellt.

Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöht sich der monatliche Mietzins von bisher rund 9.300 Euro auf etwa 9.700 Euro. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine nahtlose Fortführung der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, da die nächste Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erst Ende August 2026 stattfindet. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.

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