Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260820081625-0
Beratungsfolge
- 31.08.2026anstehend
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