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Beschlussvorlage

Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich "Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp"

26/0216 11.08.2026 Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

🟡 In Beratung Nächste Station: 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.

Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.

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