Einführung einer Tarifstelle "Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden" in die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck plant die Einführung einer neuen Tarifstelle in der Verwaltungsgebührensatzung. Mit der Vorlage 26/2420 wird der Rat der Stadt vorgeschlagen, eine Gebühr für die Zweitausfertigung von Steuer- und Gebührenbescheiden zu erheben. Dies betrifft unter anderem Bescheide zur Grundbesitzsteuer, zur Gewerbe- und Vergnügungssteuer sowie zur Hundesteuer.
Hintergrund der Vorlage ist die Zunahme von Anträgen auf erneute Ausstellung bereits erlassener Bescheide. Die Verwaltung führt an, dass die Erstellung dieser Zweitausfertigungen durch Recherche, Ausdruck und postalischen Versand einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, für den bislang keine gesonderte Gebührenregelung existiert. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung bildet das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung.
Die vorgeschlagene Gebühr beläuft sich auf eine Pauschale von 5,00 Euro pro Zweitausfertigung. Die Festsetzung orientiert sich am angestrebten Grundsatz der Kostendeckung sowie an der Verhältnismäßigkeit. Neben der Deckung des Aufwands wird als Ziel die Reduzierung des Papierverbrauchs genannt.
Finanzielle Auswirkungen werden als gering eingestuft. Die Verwaltung kalkuliert mit etwa 1.200 Fällen pro Jahr, was jährlichen Erträgen von circa 6.000 Euro entsprechen würde. Der Beschlussentwurf sieht die Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Federführend für die Vorlage ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 262608100419
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260826152911-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260907114957
Beratungsfolge
- 21.09.2026anstehend