Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertretung für die Gesellschafterversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung der Kommune in der Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH neu zu besetzen. Die Stadt hält Anteile an der genannten Gesellschaft, deren Organe sich aus einer Gesellschafterversammlung, einem Aufsichtsrat und einer Geschäftsführung zusammensetzen.
Nach der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 26/0325 ist eine Neubesetzung erforderlich, da ein bisher gewähltes Ratsmitglied seine Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung niedergelegt hat. Grund hierfür ist die gleichzeitige Wahl desselben Ratsmitglieds in den Aufsichtsrat, wodurch eine Doppelfunktion entstand, die rechtlich nicht zulässig ist. Gemäß der Gemeindeordnung NRW soll der Rat für die restliche Amtszeit einen Nachfolger wählen.
Die Wahl der Vertretung erfolgt durch offene Abstimmung, sofern nicht mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Wahl beantragt. Die vorgeschlagene Person ist gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle einer erforderlichen engeren Wahl entscheidet die Person mit den meisten Stimmen, wobei bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und steht zur Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
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