Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.10.2024
- 5Auflösung und Neubildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 24/0558 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund der veränderten Fraktionsstruktur im Gladbecker Rat liegt die Beschlussvorlage 24/0558 zur Auflösung und Neubildung von Ausschüssen vor. Die Grundlage bildet der Austritt der Ratsmitglieder Ramona Karatas, Elke-Marita Stuckel-Lotz und Andreas Rullmann aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die gleichzeitige Gründung der neuen Fraktion „Grüne Demokratie in Gladbeck“.
Da durch diese personellen Veränderungen die Sitzverteilung in den Ausschüssen nicht mehr dem aktuellen Kräfteverhältnis im Rat entspricht, ist eine Anpassung nach dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz erforderlich. Konkret führt die neue Verteilung dazu, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Ausschusssitz verliert, während die Fraktion Grüne Demokratie einen Sitz erhält. Davon betroffen sind die Ausschüsse im Rahmen einer Neubildung, wobei der Jugendhilfeausschuss und der Integrationsrat von dieser Auflösung ausgenommen bleiben. Die Verteilung der Ausschussvorsitze soll unverändert bestehen bleiben.
Zudem regelt die Vorlage die Bildung des Wahlausschusses für die kommenden Kommunalwahlen sowie die Zusammensetzung und Vertretungsregelung des Schulausschusses. Für die Vertretung von Ausschussmitgliedern wird vorgeschlagen, die bisher bewährte Regelung beizubehalten, wonach bei Verhinderung eines Mitglieds oder Stellvertreters die Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.aÄnderung der Besetzung des Integrationsrates - Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 24/0562 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Gladbecker Rat eine Änderung der Besetzung des Integrationsrates beantragt. Hintergrund der Beschlussvorlage 24/056
Die Vorlage folgt auf den Austritt der Ratsmitglieder Ramona Karatas, Elke Marita Stuckel-Lotz sowie des Ratsherrn Andreas Rullmann aus der Fraktion am 7. November 2024. Um die personellen Veränderungen im Gremium auszugleichen, schlägt die Fraktion vor, Simone Steffens als ordentliches Mitglied und Ninja Lenz als stellvertretendes Mitglied in den Integrationsrat zu wählen. Damit soll die Nachfolge für das ausgeschiedene Ratsmitglied Ramona Karatas geregelt werden.
Die Neubesetzung stützt sich auf die Regelungen der Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Fraktion ein Nachfolger gewählt werden kann. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung für den Rat. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden. Der Integrationsrat setzt sich gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck aus direkt gewählten Mitgliedern sowie vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.bÄnderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 24/0579 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0579 wird eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Hintergrund ist das Ausscheiden von Sebastian Steinzen aus seinem Mandat im genannten Ausschuss. Auf Antrag der FDP-Ratsfraktion soll Heinz-Josef Thiel als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Aufgaben des Jugendamtes (AG-KJHG). Diese schreiben vor, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit zu wählen ist. Mit dieser personellen Änderung im Ausschuss sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss in der Sitzung am 9. Dezember 2024 vorberaten. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf ist für die Ratssitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 24/0561 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0561 befasst sich mit der Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Fraktion im Juni 20
4, wodurch die Position des stellvertretenden Vorsitzenden vakant wurde. Gemäß der Gemeindeordnung ist in einem solchen Fall die entsprechende Fraktion befugt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen, wobei eine Information in einer öffentlichen Ratssitzung vorgesehen ist.
Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion wird ein neues Ratsmitglied für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie den Rat zur Kenntnis genommen wird.
Die Neubesetzung der Position hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Bestimmung eines AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 24/0560 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0560 befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Hintergrund ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus seiner Fraktion zum 7. November 2024.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW ist die entsprechende Fraktion befugt, ein neues Mitglied zur Übernahme des Vorsitzes zu bestimmen. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat hierzu ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass diese Bestimmung im Rahmen der anstehenden Sitzungen zur Kenntnis genommen wird. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht notwendig, die Bekanntgabe soll jedoch in einer öffentlichen Sitzung erfolgen. Durch den Wechsel ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Uniper Wärme GmbH - Benennung von Vertreter:innen der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium -Zur Vorlage · 24/0551 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung im Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH neu zu besetzen. Das Unternehmen hat in den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne Beratungsgremien eingerichtet, um kommunale Belange beim Ausbau der Fernwärme mit der Geschäftsführung zu erörtern. Die Stadt Gladbeck ist dazu berechtigt, drei Mitglieder in dieses Gremium zu entsenden.
Die bisherige Vertretung im Beratungsgremium bestand aus den Ratsherren Benedikt Kapteina, Dirk Schnieder und Michael Tack. Da Michael Tack verstorben ist und Dirk Schnieder sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Neubesetzung der Nachfolge notwendig. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Ratsherren Ulrich Namyslo und Heinz-Josef Thiel als Vertreter der Stadt Gladbeck für das Gremium zu benennen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 1043. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Delegierten -Zur Vorlage · 24/0548 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt. Für diese Veranstaltung liegt eine Beschlussvorlage zur Benennung der stimmberechtigten Delegierten für die Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Einwohnerstatistik ist die Stadt berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als eine der stimmberechtigten Delegierten an der Versammlung teilnimmt. Die Benennung einer zweiten stimmberechtigten Person sowie eines Gastes ist Bestandteil der Vorlage. Dies folgt einer Vereinbarung des Ältestenrates aus der vergangenen Wahlperiode, nach welcher neben den beiden Delegierten ein Gast zur Hauptversammlung entsandt werden soll.
Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese legt fest, dass Vertreter die Interessen der Stadt verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Mit der Vorlage wird zudem die Genehmigung der erforderlichen Dienstreisen beantragt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 24/0565 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0565 behandelt die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in der Stadt Gladbeck. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der beigefügten Zusammenstellung umfasst die beantragte Bereitstellung verschiedene Posten. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 126.675,66 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 250.000,00 Euro vorgesehen. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen in einer Summe von 207.000,00 Euro aufgeführt.
Die Berichterstattung für die Vorlage übernimmt Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen zustimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20241127093101-0|20241127093105-0|20241202094729-0
- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Auszahlung soziale LeistungenZur Vorlage · 24/0566 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0566 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW. Im Zentrum steht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Auszahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus einer Erhöhung der Sätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um 19,2 Prozent zum Ende des Jahres 2023. Da die Budgetplanung aus dem Frühjahr 2023 diese Anpassung nicht berücksichtigte, sind für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel erforderlich. Konkret stehen für den restlichen Zeitraum des Jahres 2024 Auszahlungen in der Gesamthöhe von 330.000 Euro an. Diese umfassen eine Zwischenzahlung im November über 15.000 Euro, eine Hauptzahlung im Dezember über 300.000 Euro sowie eine weitere Zwischenzahlung im Dezember über 15.000 Euro.
Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde am 18. November 2024 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Die Vorlage dient der förmlichen Genehmigung dieser Entscheidung durch den Ausschuss bzw. den Rat. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden, wobei es sich um einen einmaligen Aufwand handelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck im Jahr 2024Zur Vorlage · 24/0567 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck für das Jahr 2024 beantragt. Aufgrund steigender Kosten in den Bereichen Personal, Sachmittel und Energie sowie notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen an der Anlage ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 167.637 Euro, um die Zahlungsfähigkeit des Freibades bis zum Jahresende zu gewährleisten.
Die am 20. November 2024 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben formal bestätigt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese einmalige Ausgabe zur Verfügung, um den laufenden Betrieb des Freibades sowie dringende Reparaturen sicherzustellen. Damit soll verhindert werden, dass die Betriebskosten das verfügbare Budget überschreiten und der Betrieb der Anlage gefährdet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Beitritt der Stadt Gladbeck zur KoPart eGZur Vorlage · 24/0564 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung schlägt den Beitritt der Stadt Gladbeck zur KoPart eG vor. Die Genossenschaft bietet Kommunen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Beschaffung und Vergabe an. Durch die Mitgliedschaft können unter anderem „Inhouse-Geschäfte“ nach § 108 GWB ohne die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung durchgeführt werden.
Der Beitritt erfordert einen einmaligen Genossenschaftsanteil in Höhe von 750 Euro. Weitere Gebühren oder eine Haftung über diesen Anteil hinaus entstehen nicht; Kosten fallen nur bei der tatsächlichen Nutzung von Leistungen an. Das Angebot umfasst den elektronischen Katalogeinkauf für verschiedene Produktgruppen sowie Beratungsleistungen in Bereichen wie Hochwasserschutz, Bauprojekten und Vergaberecht. Als konkretes Beispiel wird die Beratung zur „Hochwasser Alarm- und Einsatzplanung“ angeführt.
Für die Generalversammlung der KoPart eG und die Erklärung des Beitritts wird Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer als Vertreter der Stadt Gladbeck vorgeschlagen. Der Beitritt muss der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen angezeigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 30.09.2024Zur Vorlage · 24/0568 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 24/0568 befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2024. Der zugrunde liegende Bericht enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des dritten Quartals des Haushaltsjahres 2024 sowie eine Auflistung der größten Abweichungen innerhalb des Haushalts.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen ist als Berichterstatterin für die Vorlage vorgesehen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Unterlagen in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 vorberaten. Im Anschluss soll der Rat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2024 über den Entwurf entscheiden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum genannten Stichtag lediglich zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 24/0571 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird die Neugestaltung der Hebesatz-Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer behandelt. Gemäß der Beschlussvorlage 24/0571 schlägt die Berichterstatterin Ehrbar-Wulfen die Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B vor. Dabei soll ein Hebesatz von 929 v.H. für Wohngrundstücke sowie ein Satz von 1.673 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke angewandt werden. Die Zuordnung der Grundstücksarten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz von 345 v.H. vorgesehen, während der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bei 495 v.H. verbleibt.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt in der Stabilisierung beziehungsweise Reduzierung der Wohnnebenkosten. Angesichts gestiegener Bodenpreise, Bau- und Instandhaltungskosten sowie veränderter Zins- und Energiekosten verfolgt die Stadt das Ziel, die finanzielle Belastung von Haushalten zu begrenzen. Die Maßnahme orientiert sich an der Rechtsauffassung der Landesregierung NRW, wonach eine solche Differenzierung als sozial- und gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums rechtlich zulässig ist. Damit sollen die soziale Entlastung von Haushalten sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Entwässerungsgebührensätze 2025Zur Vorlage · 24/0549 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gebührensätze für die Stadtentwässerung in Gladbeck sollen zum 1. Januar 2025 angepasst werden. Laut der Beschlussvorlage 24/0549 beläuft sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2025 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro, was einer Erhöhung von 0,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die gestiegene Umlage an die Emschergenossenschaft um 0,55 Millionen Euro. Zur Stabilisierung der Gebühren werden Überschüsse aus den Jahren 2022 bis 2025 eingesetzt.
Die Anpassung der Tarife umfasst eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von bisher 3,05 Euro auf 3,07 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bei der Niederschlagswassergebühr steigt der Satz pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,14 Euro auf 1,17 Euro. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen auf 101,37 Euro festgesetzt. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf der Frischwasserbezugsmenge, die sich um 1,2 Prozent erhöht hat, sowie auf den befestigten Grundstücksflächen.
Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass die durchschnittliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt in Gladbeck mit 758,20 Euro unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20241119115054-0|20241119115058-0|20241119115103-0|20241119115106-0|20241119115110-0|20241119115115-0|20241119115119-0
- 18Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 24/0575 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck prüft die Beibehaltung der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet. Aufgrund der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl hat die Kommune das Wahlrecht, ob sie die Verantwortung für diese Straßen weiterhin übernimmt oder an das Land bzw. den Kreis abgibt.
Die Verwaltung empfiehlt in der vorliegenden Beschlussvorlage, den Beschluss aus dem Jahr 2013 zu erneuern und eine entsprechende Erklärung gegenüber der obersten Straßenbaubehörde bis zum 31. Dezember 2024 abzugeben. Damit soll die Verantwortung für die Ortsdurchfahrten bei der Stadt Gladbeck verbleiben.
Eine Abgabe der Baulast würde bedeuten, dass die Planungshoheit für die Gestaltung des Straßenraums sowie die Entscheidung über die Priorisierung von Erneuerungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an externe Stellen übergehen würden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Teilung der Zuständigkeiten innerhalb eines Straßenquerschnitts zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand führen könnte. Zudem könnten städtische Projekte und die Optimierung von Verkehrsströmen durch den Verlust der Entscheidungskompetenz erschwert werden. Ein Wechsel der Baulast würde zudem bedeuten, dass bestehende Infrastruktur ohne Ablösebeträge aus dem städtischen Anlagevermögen ausscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20241127091347-3|20241127091342-0|20241127091347-1|20241127091347-2|20241127091349-4
- 19Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 24/0578 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht des Unterausschusses Digitalisierung, der dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, beschreibt die Ergebnisse eines im Format „World Café“ durchgeführten Austauschprozesses zwischen der Verwaltung und den Ausschussmitgliedern. Im Zentrum standen dabei vier Schwerpunkte der Digitalisierungsmaßnahmen in Gladbeck.
Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wurden die Möglichkeiten der Prozessautomatisierung sowie die Einbindung von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen und zur Reduzierung von Wartezeiten erörtert. Zum Thema Smart City wurde die Integration digitaler Technologien in die städtische Infrastruktur sowie die Bedeutung von Datensammlungen für die Planung zukünftiger Maßnahmen thematisiert.
Ein weiterer Fokus lag auf der Gestaltung digitaler Ratssitzungen zur Förderung der Flexibilität und Teilhabe. Für das erste Quartal 2025 ist eine Pilotphase vorgesehen, in der hybride Ausschusssitzungen und digitale Abstimmungen gemeinsam mit einem Softwareunternehmen und Vertretern der Fraktionen getestet werden sollen. Hierfür müssen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sichergestellt sein.
Zudem wurden für das Jahr 2025 die Sitzungstermine am 6. März und am 27. August vereinbart. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Digitalisierungsprojekte in der Stadtverwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW VöinghofZur Vorlage · 24/0576 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck bereitet die Einrichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem Gelände des „Vöingshof“ an der Hornstraße vor. Nach Absprachen mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll dort unter der Leitung der Bezirksregierung Münster eine Unterkunft für bis zu 150 Personen entstehen. Damit wird ein alternativer Standort zur geplanten Nutzung des Hotels van der Valk geschaffen, ergänzend zur bereits bestehenden Einrichtung am Festplatz.
Ein Pachtvertrag zwischen der Stadt Gladbeck und der Bezirksregierung wurde im November 2024 von der Stadt übermittelt und vom Land angenommen. Der Vertrag sieht eine Laufzeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2027 vor, mit einer Option auf Verlängerung um zwei Jahre. Die Bezirksregierung übernimmt die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen, wie die Errichtung von Wohncontainern in zweigeschossiger Bauweise, eine Mensa sowie die Einfriedung des Geländes. Die monatliche Pacht beläuft sich auf rund 17.847 Euro.
Der Bauantrag für die geplanten Maßnahmen wurde bereits bei der Bauaufsicht eingereicht. Parallel dazu laufen Untersuchungen zum Artenschutz und zur Untersuchung des Baugrunds. Während der Umsetzung werden Teile der vorhandenen Gebäude umgenutzt oder zurückgebaut. Die Stadtverwaltung bereitet zudem eine Informationsveranstaltung für die unmittelbaren Anwohner der Einrichtung vor. Sobald die Kapazitäten genutzt werden, werden diese auf die kommunale Aufnahmequote der Stadt angerechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Beratung der Haushaltssatzung 2025 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 24/0563 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 sowie den dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf, welcher durch die Stadtkämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt wurde, beinhaltet neben der Haushaltssatzung auch den Haushaltsplan inklusive Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Die Vorlage war im Zeitraum vom 14. November bis zum 29. November 2024 im Amt für Finanzen und Beteiligungen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Einwendungen gegen den Entwurf eingegangen.
Nach der Einbringung des Entwurfs werden notwendige Änderungen der geplanten Haushaltsansätze in einem Änderungsverzeichnis zusammengefasst, welches auch die Haushaltsvorschläge der Fraktionen enthält. Dieses Verzeichnis befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und wird nachgereicht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2025 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der aus den Beratungen und dem Änderungsverzeichnis resultierenden Änderungen beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20241203132542-3|20241203132541-0|20241203132542-1|20241203132542-2|20241203132543-4|20241204080641-0|20241206105238-0|20241206123111-0
- 22Stellenplan 2025Zur Vorlage · 24/0518 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Stellenplans 2025 für die Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der vollzeitäquivalenten Planstellen (VZÄ) von 1.113,20 auf 1.162,70 vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 49,50 VZÄ gegenüber dem Vorjahr. Von den geplanten 50 neuen Stelleneinrichtungen sind etwa zwei Drittel durch gesetzliche Vorgaben oder politische Beschlüsse begründet, während das restliche Drittel der Bewältigung steigender Anforderungen dient. Ein Teil der Maßnahmen umfasst die Verstetigung von bisher befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Umfang von 10,00 VZÄ.
Finanziell führt der Entwurf zu einem Mehraufwand von rund 3,1 Millionen Euro. Die Verteilung der neuen Stellen konzentriert sich primär auf die Bereiche Bildung, Kinder und Jugend mit 15,00 VZÄ sowie Sicherheit und Ordnung mit 13,50 VZÄ. Im Bereich Bildung sind unter anderem Aufstockungen für die Schulraumplanung, die Schulsozialarbeit und die Ganztagskoordination vorgesehen. Weitere Stelleneinrichtungen betreffen die internen Strukturen, Finanzen sowie Bauen, Planen und Umwelt.
Gleichzeitig sieht der Plan Reduzierungen vor, etwa im Amt für Immobilienwirtschaft durch den Abbau von Reinigungspersonal im Umfang von 4,46 VZÄ infolge verstärkter externer Vergaben. Auch im Personalrat ist eine Reduzierung einer Stelle aufgrund eines altersbedingten Ausscheidens vorgesehen, was jedoch durch die Ausweitung der Anzahl freigestellter Mitglieder kompensiert wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20241129084330-0|20241129084330-1|20241111135837-0
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 24Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 25Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 26Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 27Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.10.2024nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich