Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.10.2024
- 5Auflösung und Neubildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen -Zur Vorlage · 24/0558 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0558 sieht die Auflösung und Neubildung verschiedener Ausschüsse der Stadt Gladbeck vor. Grund hierfür sind veränderte Fraktionsstrukturen im Rat, die durch den Austritt von drei Ratsmitgliedern aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Bildung der neuen Fraktion „Grüne Demokratie“ entstanden sind. In einem 15-köpfigen Ausschuss würde sich die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren entsprechend anpassen, wobei die Sitze auf die Fraktionen SPD, CDU, AfD, Bündnis 90/Die Grüne und Grüne Demokratie verteilt würden. Für die zwei verbleibenden Sitze besteht eine Pattsituation zwischen der FDP, der Linken und dem Sozialen Bündnis BIG-DKP.
Der Vorschlag umfasst zudem die Bildung eines Wahlausschusses unter der Leitung der Wahlleiterin sowie die Neugestaltung weiterer Gremien, darunter der Schulausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie Fachausschüsse für Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Soziales, Kultur, Sport und Sicherheit. Die Neugestaltung regelt die Zusammensetzung aus Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie die Vertretungsregelungen. Für den Schulausschuss ist die Bestellung beratender Mitglieder durch die Kirchen und Schulleitungen vorgesehen, wobei die entsprechenden Vorschläge nachgereicht werden. Die Regelungen basieren auf der Gemeindeordnung NRW und dem Schulgesetz NRW. Die Vorberatung ist für den 9. Dezember 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 12. Dezember 2024 erfolgen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder Klimarelevanzen ausgewiesen. Federführend ist der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 6.aÄnderung der Besetzung des Integrationsrates - Bündnis 90 / Die Grünen -Zur Vorlage · 24/0562 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat im Gladbecker Rat eine Änderung der Besetzung des Integrationsrates beantragt. Hintergrund der Beschlussvorlage 24/056
Die Vorlage folgt auf den Austritt der Ratsmitglieder, ein Ratsmitglied sowie des Ratsherrn ein Ratsmitglied aus der Fraktion am 7. November 2024. Um die personellen Veränderungen im Gremium auszugleichen, schlägt die Fraktion vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Integrationsrat zu wählen. Damit soll die Nachfolge für das ausgeschiedene Ratsmitglied geregelt werden.
Die Neubesetzung stützt sich auf die Regelungen der Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Fraktion ein Nachfolger gewählt werden kann. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung für den Rat. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden. Der Integrationsrat setzt sich gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck aus direkt gewählten Mitgliedern sowie vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
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- 6.bÄnderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 24/0579 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0579 wird eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Hintergrund ist das Ausscheiden von Sebastian Steinzen aus seinem Mandat im genannten Ausschuss. Auf Antrag der FDP-Ratsfraktion soll Heinz-Josef Thiel als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über die Aufgaben des Jugendamtes (AG-KJHG). Diese schreiben vor, dass bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit zu wählen ist. Mit dieser personellen Änderung im Ausschuss sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss in der Sitzung am 9. Dezember 2024 vorberaten. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf ist für die Ratssitzung am 12. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 7Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 24/0561 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0561 befasst sich mit der Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Fraktion im Juni 20
4, wodurch die Position des stellvertretenden Vorsitzenden vakant wurde. Gemäß der Gemeindeordnung ist in einem solchen Fall die entsprechende Fraktion befugt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen, wobei eine Information in einer öffentlichen Ratssitzung vorgesehen ist.
Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion wird ein neues Ratsmitglied für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie den Rat zur Kenntnis genommen wird.
Die Neubesetzung der Position hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
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- 8Bestimmung eines AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 24/0560 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0560 befasst sich mit der Neubesetzung des Vorsitzes für den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Hintergrund ist das Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden aus seiner Fraktion zum 7. November 2024.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW ist die entsprechende Fraktion befugt, ein neues Mitglied zur Übernahme des Vorsitzes zu bestimmen. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat hierzu ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass diese Bestimmung im Rahmen der anstehenden Sitzungen zur Kenntnis genommen wird. Ein formeller Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht notwendig, die Bekanntgabe soll jedoch in einer öffentlichen Sitzung erfolgen. Durch den Wechsel ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 9Uniper Wärme GmbH - Benennung von Vertreter:innen der Stadt Gladbeck für das Beratungsgremium -Zur Vorlage · 24/0551 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung im Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH neu zu besetzen. Das Unternehmen hat in den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Gelsenkirchen, Gladbeck, Recklinghausen und Herne Beratungsgremien eingerichtet, um kommunale Belange beim Ausbau der Fernwärme mit der Geschäftsführung zu erörtern. Die Stadt Gladbeck ist dazu berechtigt, drei Mitglieder in dieses Gremium zu entsenden.
Die bisherige Vertretung im Beratungsgremium bestand aus den Ratsherren Benedikt Kapteina, Dirk Schnieder und Michael Tack. Da Michael Tack verstorben ist und Dirk Schnieder sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Neubesetzung der Nachfolge notwendig. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Ratsherren Ulrich Namyslo und Heinz-Josef Thiel als Vertreter der Stadt Gladbeck für das Gremium zu benennen.
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- 1043. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Delegierten -Zur Vorlage · 24/0548 · Beschlussvorlage
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Die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt. Für diese Veranstaltung liegt eine Beschlussvorlage zur Benennung der stimmberechtigten Delegierten für die Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Einwohnerstatistik ist die Stadt berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als eine der stimmberechtigten Delegierten an der Versammlung teilnimmt. Die Benennung einer zweiten stimmberechtigten Person sowie eines Gastes ist Bestandteil der Vorlage. Dies folgt einer Vereinbarung des Ältestenrates aus der vergangenen Wahlperiode, nach welcher neben den beiden Delegierten ein Gast zur Hauptversammlung entsandt werden soll.
Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese legt fest, dass Vertreter die Interessen der Stadt verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Mit der Vorlage wird zudem die Genehmigung der erforderlichen Dienstreisen beantragt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 24/0565 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0565 behandelt die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in der Stadt Gladbeck. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der beigefügten Zusammenstellung umfasst die beantragte Bereitstellung verschiedene Posten. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 126.675,66 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 250.000,00 Euro vorgesehen. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen in einer Summe von 207.000,00 Euro aufgeführt.
Die Berichterstattung für die Vorlage übernimmt Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen zustimmt.
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Hauptdokument|20241127093101-0|20241127093105-0|20241202094729-0
- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Auszahlung soziale LeistungenZur Vorlage · 24/0566 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 24/0566 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW. Im Zentrum steht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Auszahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus einer Erhöhung der Sätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um 19,2 Prozent zum Ende des Jahres 2023. Da die Budgetplanung aus dem Frühjahr 2023 diese Anpassung nicht berücksichtigte, sind für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel erforderlich. Konkret stehen für den restlichen Zeitraum des Jahres 2024 Auszahlungen in der Gesamthöhe von 330.000 Euro an. Diese umfassen eine Zwischenzahlung im November über 15.000 Euro, eine Hauptzahlung im Dezember über 300.000 Euro sowie eine weitere Zwischenzahlung im Dezember über 15.000 Euro.
Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde am 18. November 2024 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Die Vorlage dient der förmlichen Genehmigung dieser Entscheidung durch den Ausschuss bzw. den Rat. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden, wobei es sich um einen einmaligen Aufwand handelt.
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- 13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck im Jahr 2024Zur Vorlage · 24/0567 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck für das Jahr 2024 beantragt. Aufgrund steigender Kosten in den Bereichen Personal, Sachmittel und Energie sowie notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen an der Anlage ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 167.637 Euro, um die Zahlungsfähigkeit des Freibades bis zum Jahresende zu gewährleisten.
Die am 20. November 2024 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben formal bestätigt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese einmalige Ausgabe zur Verfügung, um den laufenden Betrieb des Freibades sowie dringende Reparaturen sicherzustellen. Damit soll verhindert werden, dass die Betriebskosten das verfügbare Budget überschreiten und der Betrieb der Anlage gefährdet wird.
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- 14Beitritt der Stadt Gladbeck zur KoPart eGZur Vorlage · 24/0564 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant den Beitritt zur KoPart eG, einer Genossenschaft, die die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder in den Bereichen Beschaffung und Vergabe fördert. Das Angebot der Genossenschaft umfasst unter anderem den elektronischen Katalogeinkauf sowie Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Vergaberecht, Bauprojekte und Hochwasserschutz.
Für die Aufnahme der Mitgliedschaft ist ein einmaliger Genossenschaftsanteil in Höhe von 750,00 Euro zu entrichten. Weitere Gebühren oder eine Nachschusspflicht sind nicht vorgesehen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Beteiligung der Kommunalaufsicht spätestens sechs Wochen vor dem Vollzug schriftlich anzuzeigen. Als Vertreter der Stadt für die Generalversammlung sowie für die Beitrittserklärung wird der Stadtbaurat vorgeschlagen.
Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, weist darauf hin, dass keine Haushaltsmittel als zur Verfügung stehend gekennzeichnet sind. Eine wesentliche Klimarelevanz oder eine negative bzw. positive Klimawirkung wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beschluss zum Beitritt entscheiden.
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- 15Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 30.09.2024Zur Vorlage · 24/0568 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 24/0568 befasst sich mit der finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2024. Der zugrunde liegende Bericht enthält eine Ergebnisprognose für das Ende des dritten Quartals des Haushaltsjahres 2024 sowie eine Auflistung der größten Abweichungen innerhalb des Haushalts.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen ist als Berichterstatterin für die Vorlage vorgesehen. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Unterlagen in seiner Sitzung am 9. Dezember 2024 vorberaten. Im Anschluss soll der Rat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2024 über den Entwurf entscheiden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum genannten Stichtag lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 16Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 24/0571 · Beschlussvorlage
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Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird die Neugestaltung der Hebesatz-Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer behandelt. Gemäß der Beschlussvorlage 24/0571 schlägt die Berichterstatterin Ehrbar-Wulfen die Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B vor. Dabei soll ein Hebesatz von 929 v.H. für Wohngrundstücke sowie ein Satz von 1.673 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke angewandt werden. Die Zuordnung der Grundstücksarten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz von 345 v.H. vorgesehen, während der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bei 495 v.H. verbleibt.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt in der Stabilisierung beziehungsweise Reduzierung der Wohnnebenkosten. Angesichts gestiegener Bodenpreise, Bau- und Instandhaltungskosten sowie veränderter Zins- und Energiekosten verfolgt die Stadt das Ziel, die finanzielle Belastung von Haushalten zu begrenzen. Die Maßnahme orientiert sich an der Rechtsauffassung der Landesregierung NRW, wonach eine solche Differenzierung als sozial- und gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums rechtlich zulässig ist. Damit sollen die soziale Entlastung von Haushalten sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.
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- 17Entwässerungsgebührensätze 2025Zur Vorlage · 24/0549 · Beschlussvorlage
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Die Gebührensätze für die Stadtentwässerung in Gladbeck sollen zum 1. Januar 2025 angepasst werden. Laut der Beschlussvorlage 24/0549 beläuft sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2025 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro, was einer Erhöhung von 0,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist die gestiegene Umlage an die Emschergenossenschaft um 0,55 Millionen Euro. Zur Stabilisierung der Gebühren werden Überschüsse aus den Jahren 2022 bis 2025 eingesetzt.
Die Anpassung der Tarife umfasst eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von bisher 3,05 Euro auf 3,07 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bei der Niederschlagswassergebühr steigt der Satz pro Quadratmeter befestigter Fläche von 1,14 Euro auf 1,17 Euro. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen auf 101,37 Euro festgesetzt. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf der Frischwasserbezugsmenge, die sich um 1,2 Prozent erhöht hat, sowie auf den befestigten Grundstücksflächen.
Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass die durchschnittliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt in Gladbeck mit 758,20 Euro unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20241119115054-0|20241119115058-0|20241119115103-0|20241119115106-0|20241119115110-0|20241119115115-0|20241119115119-0
- 18Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 24/0575 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 24/0575 geht es um die Entscheidung über den Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt Gladbeck. Aufgrund der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl besteht für die Stadt die Möglichkeit, über den Erhalt, den Neuerwerb oder die Abgabe der Baulast zu entscheiden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Entscheidung aus dem Jahr 2013 zu erneuern. Hierzu soll eine formlose und bedingungslose Erklärung gegenüber der obersten Straßenbaubehörde abgegeben werden, damit die Baulast bei der Stadt verbleibt. Diese Erklärung muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Die Verwaltung führt in der Abwägung aus, dass eine Abgabe der Baulast zu einem Verlust der Planungshoheit und einer Reduzierung der kommunalen Entscheidungsmacht bei Maßnahmen führen würde. Zudem würden ein erhöhter Abstimmungsaufwand, längere Kommunikationswege bei Bürgeranfragen sowie verzögerte Reaktionszeiten der zuständigen Straßenmeisterei in Marl und Gelsenkirchen entstehen. Auch die Synergien zwischen Kanal-, Straßen- und Städtebau sowie die Zuständigkeit für Straßenreinigung und Winterdienst wären betroffen. Es wird zudem ein personeller und finanzieller Aufwand durch Flurstückteilungen und Eigentumsübertragungen erwartet. Sollte die Einwohnerzahl beim nächsten Zensus 80.000 übersteigen, erfolgt eine automatische Rückgabe der Straßenbaulast an die Stadt. Die Verwaltung empfiehlt, die Baulast im Eigentum der Stadt zu belassen. Über die Prüfung der Willenserklärung wird der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss im Jahr 2025 informiert.
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Hauptdokument|20241127091347-3|20241127091342-0|20241127091347-1|20241127091347-2|20241127091349-4
- 19Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 24/0578 · Mitteilungsvorlage
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Der Sachstandsbericht des Unterausschusses Digitalisierung, der dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, beschreibt die Ergebnisse eines im Format „World Café“ durchgeführten Austauschprozesses zwischen der Verwaltung und den Ausschussmitgliedern. Im Zentrum standen dabei vier Schwerpunkte der Digitalisierungsmaßnahmen in Gladbeck.
Im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung wurden die Möglichkeiten der Prozessautomatisierung sowie die Einbindung von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen und zur Reduzierung von Wartezeiten erörtert. Zum Thema Smart City wurde die Integration digitaler Technologien in die städtische Infrastruktur sowie die Bedeutung von Datensammlungen für die Planung zukünftiger Maßnahmen thematisiert.
Ein weiterer Fokus lag auf der Gestaltung digitaler Ratssitzungen zur Förderung der Flexibilität und Teilhabe. Für das erste Quartal 2025 ist eine Pilotphase vorgesehen, in der hybride Ausschusssitzungen und digitale Abstimmungen gemeinsam mit einem Softwareunternehmen und Vertretern der Fraktionen getestet werden sollen. Hierfür müssen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sichergestellt sein.
Zudem wurden für das Jahr 2025 die Sitzungstermine am 6. März und am 27. August vereinbart. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Digitalisierungsprojekte in der Stadtverwaltung.
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- 20Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW VöinghofZur Vorlage · 24/0576 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 24/0576 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem Gelände „Vöingshof“ in Gladbeck. Die Einrichtung soll unter der Regie der Bezirksregierung Münster für bis zu 150 geflüchtete Personen genutzt werden. Als alternativer Standort dient der Vöingshof, nachdem eine Containeranlage am Festplatz auf das Land Nordrhein-Westfalen übertragen wurde. Der Pachtvertrag zwischen der Stadt und der Bezirksregierung sieht einen Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2027 vor, ergänzt um eine zweijährige Verlängerungsoption.
Das monatliche Nutzungsentgelt beläuft sich auf 17.847,20 Euro, was jährlichen Einnahmen von 214.166,40 Euro entspricht. Die Kosten für Baumaßnahmen, Container, Einzäunung, Instandhaltung sowie den Rückbau der Einbauten nach Vertragsende werden von der Bezirksregierung getragen. Die Übergabe der Immobilie erfolgte am 27. November 2024, wobei ein Bauantrag für die ersten Umsetzungsschritte bereits im November 2024 eingereicht wurde. Eine Inbetriebnahme der Einrichtung ist frühestens Mitte Mai möglich.
Durch die Inbetriebnahme der ZUE werden die Kapazitäten auf die kommunale Aufnahmequote der Stadt angerechnet, wodurch die Zuweisungen an die Stadt ausgesetzt werden. Neben den Mieteinnahmen entstehen Kosten für die Instandsetzung eines Aufzugs in Höhe von 55.000 Euro sowie voraussichtliche Aufwendungen für die Verkehrssicherheit der Grün- und Freianlagen. Da diese Werte zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses 2024 nicht kalkulierbar waren, ist mit überplanmäßigen Positionen zu rechnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 21Beratung der Haushaltssatzung 2025 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 24/0563 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 sowie den dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf, welcher durch die Stadtkämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt wurde, beinhaltet neben der Haushaltssatzung auch den Haushaltsplan inklusive Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes.
Die Vorlage war im Zeitraum vom 14. November bis zum 29. November 2024 im Amt für Finanzen und Beteiligungen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Einwendungen gegen den Entwurf eingegangen.
Nach der Einbringung des Entwurfs werden notwendige Änderungen der geplanten Haushaltsansätze in einem Änderungsverzeichnis zusammengefasst, welches auch die Haushaltsvorschläge der Fraktionen enthält. Dieses Verzeichnis befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und wird nachgereicht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2025 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der aus den Beratungen und dem Änderungsverzeichnis resultierenden Änderungen beschließt.
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Hauptdokument|20241203132542-3|20241203132541-0|20241203132542-1|20241203132542-2|20241203132543-4|20241204080641-0|20241206105238-0|20241206123111-0
- 22Stellenplan 2025Zur Vorlage · 24/0518 · Beschlussvorlage
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Der Entwurf des Stellenplans 2025 für die Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl von 1.113,20 auf 1.162,70 vollzeitäquivalente Planstellen (VZÄ) vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 49,50 VZÄ, wobei die geplanten Stelleneinrichtungen insgesamt 50,00 VZÄ umfassen. Ein Anteil von 10,00 VZÄ dient der Verstetigung befristeter Beschäftigungen. Der damit verbundene finanzielle Mehraufwand wird auf rund 3,1 Millionen Euro beziffert.
Die personellen Veränderungen verteilen sich auf verschiedene Fachbereiche. Im Bereich Kinder, Jugend und Familie sind 13,50 VZÄ vorgesehen, unter anderem für die Ganztagskoordination, Sozialarbeit im BBzB, Hauswirtschaftskräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher für die Kita „Enfieldstraße“. Im Bereich Sicherheit und Ordnung sind 13,50 VZÄ geplant, wovon 12,50 VZÄ gesetzlich begründet sind. Dies umfasst unter anderem die Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes, Stellen für Verkehrsangelegenheiten, Einbürgerungen sowie für Praxisanleiter und Rettungssanitäter, wobei die Stellen für Praxisanleiter und Rettungssanitäter durch den Kreis Recklinghausen refinanziert werden.
Weitere Aufstockungen betreffen die Bereiche Bauen, Planen und Umwelt mit 4,50 VZÄ sowie interne Strukturen mit 10,00 VZÄ, etwa in der Arbeitssicherheit, IT und der Kämmerei. Auch der Personalrat soll um zwei Stellen vergrößert werden. Gleichzeitig sind Stelleneinsparungen im Amt für Immobilienwirtschaft und im Personalrat vorgesehen. Die Vorlage wird am 09.12.2024 im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung und am 12.12.2024 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|20241129084330-0|20241129084330-1|20241111135837-0
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 24Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 25Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 26Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 27Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 07.10.2024nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich