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Beschlussvorlage

43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Delegierten -

24/0548 18.11.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt. Für diese Veranstaltung liegt eine Beschlussvorlage zur Benennung der stimmberechtigten Delegierten für die Stadt Gladbeck vor. Gemäß der Einwohnerstatistik ist die Stadt berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Bürgermeisterin als eine der stimmberechtigten Delegierten an der Versammlung teilnimmt. Die Benennung einer zweiten stimmberechtigten Person sowie eines Gastes ist Bestandteil der Vorlage. Dies folgt einer Vereinbarung des Ältestenrates aus der vergangenen Wahlperiode, nach welcher neben den beiden Delegierten ein Gast zur Hauptversammlung entsandt werden soll.

Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese legt fest, dass Vertreter die Interessen der Stadt verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Mit der Vorlage wird zudem die Genehmigung der erforderlichen Dienstreisen beantragt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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