Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0565 behandelt die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 in der Stadt Gladbeck. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der beigefügten Zusammenstellung umfasst die beantragte Bereitstellung verschiedene Posten. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 126.675,66 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 250.000,00 Euro vorgesehen. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen in einer Summe von 207.000,00 Euro aufgeführt.
Die Berichterstattung für die Vorlage übernimmt Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen zustimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241127093101-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241127093105-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20241202094729-0