Bestimmung eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0561 befasst sich mit der Bestimmung eines neuen stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss. Hintergrund ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seiner Fraktion im Juni 20
4, wodurch die Position des stellvertretenden Vorsitzenden vakant wurde. Gemäß der Gemeindeordnung ist in einem solchen Fall die entsprechende Fraktion befugt, ein Ratsmitglied als Nachfolger zu bestimmen, wobei eine Information in einer öffentlichen Ratssitzung vorgesehen ist.
Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion wird ein neues Ratsmitglied für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung dieses Ratsmitglieds durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie den Rat zur Kenntnis genommen wird.
Die Neubesetzung der Position hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden.
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Dokumente
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