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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung)

24/0571 25.11.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird die Neugestaltung der Hebesatz-Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer behandelt. Gemäß der Beschlussvorlage 24/0571 schlägt die Berichterstatterin Ehrbar-Wulfen die Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B vor. Dabei soll ein Hebesatz von 929 v.H. für Wohngrundstücke sowie ein Satz von 1.673 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke angewandt werden. Die Zuordnung der Grundstücksarten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz von 345 v.H. vorgesehen, während der Gewerbesteuerhebesatz unverändert bei 495 v.H. verbleibt.

Die Begründung für diese Differenzierung liegt in der Stabilisierung beziehungsweise Reduzierung der Wohnnebenkosten. Angesichts gestiegener Bodenpreise, Bau- und Instandhaltungskosten sowie veränderter Zins- und Energiekosten verfolgt die Stadt das Ziel, die finanzielle Belastung von Haushalten zu begrenzen. Die Maßnahme orientiert sich an der Rechtsauffassung der Landesregierung NRW, wonach eine solche Differenzierung als sozial- und gesellschaftspolitisches Lenkungsinstrument zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums rechtlich zulässig ist. Damit sollen die soziale Entlastung von Haushalten sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.

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