Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck prüft die Beibehaltung der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet. Aufgrund der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl hat die Kommune das Wahlrecht, ob sie die Verantwortung für diese Straßen weiterhin übernimmt oder an das Land bzw. den Kreis abgibt.
Die Verwaltung empfiehlt in der vorliegenden Beschlussvorlage, den Beschluss aus dem Jahr 2013 zu erneuern und eine entsprechende Erklärung gegenüber der obersten Straßenbaubehörde bis zum 31. Dezember 2024 abzugeben. Damit soll die Verantwortung für die Ortsdurchfahrten bei der Stadt Gladbeck verbleiben.
Eine Abgabe der Baulast würde bedeuten, dass die Planungshoheit für die Gestaltung des Straßenraums sowie die Entscheidung über die Priorisierung von Erneuerungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an externe Stellen übergehen würden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Teilung der Zuständigkeiten innerhalb eines Straßenquerschnitts zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand führen könnte. Zudem könnten städtische Projekte und die Optimierung von Verkehrsströmen durch den Verlust der Entscheidungskompetenz erschwert werden. Ein Wechsel der Baulast würde zudem bedeuten, dass bestehende Infrastruktur ohne Ablösebeträge aus dem städtischen Anlagevermögen ausscheidet.
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Dokumente
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20241127091349-4