Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 24/0575 geht es um die Entscheidung über den Verbleib der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen in der Verantwortung der Stadt Gladbeck. Aufgrund der durch den Zensus ermittelten Einwohnerzahl besteht für die Stadt die Möglichkeit, über den Erhalt, den Neuerwerb oder die Abgabe der Baulast zu entscheiden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Entscheidung aus dem Jahr 2013 zu erneuern. Hierzu soll eine formlose und bedingungslose Erklärung gegenüber der obersten Straßenbaubehörde abgegeben werden, damit die Baulast bei der Stadt verbleibt. Diese Erklärung muss bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen.
Die Verwaltung führt in der Abwägung aus, dass eine Abgabe der Baulast zu einem Verlust der Planungshoheit und einer Reduzierung der kommunalen Entscheidungsmacht bei Maßnahmen führen würde. Zudem würden ein erhöhter Abstimmungsaufwand, längere Kommunikationswege bei Bürgeranfragen sowie verzögerte Reaktionszeiten der zuständigen Straßenmeisterei in Marl und Gelsenkirchen entstehen. Auch die Synergien zwischen Kanal-, Straßen- und Städtebau sowie die Zuständigkeit für Straßenreinigung und Winterdienst wären betroffen. Es wird zudem ein personeller und finanzieller Aufwand durch Flurstückteilungen und Eigentumsübertragungen erwartet. Sollte die Einwohnerzahl beim nächsten Zensus 80.000 übersteigen, erfolgt eine automatische Rückgabe der Straßenbaulast an die Stadt. Die Verwaltung empfiehlt, die Baulast im Eigentum der Stadt zu belassen. Über die Prüfung der Willenserklärung wird der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss im Jahr 2025 informiert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 242611100574
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241127091347-3
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241127091342-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20241127091347-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20241127091347-2
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20241127091349-4
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
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- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) 25.11.2024
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