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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck im Jahr 2024

24/0567 22.11.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck für das Jahr 2024 beantragt. Aufgrund steigender Kosten in den Bereichen Personal, Sachmittel und Energie sowie notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen an der Anlage ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 167.637 Euro, um die Zahlungsfähigkeit des Freibades bis zum Jahresende zu gewährleisten.

Die am 20. November 2024 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben formal bestätigt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese einmalige Ausgabe zur Verfügung, um den laufenden Betrieb des Freibades sowie dringende Reparaturen sicherzustellen. Damit soll verhindert werden, dass die Betriebskosten das verfügbare Budget überschreiten und der Betrieb der Anlage gefährdet wird.

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Ort

📍 Freibad Gladbeck · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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