Beitritt der Stadt Gladbeck zur KoPart eG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant den Beitritt zur KoPart eG, einer Genossenschaft, die die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder in den Bereichen Beschaffung und Vergabe fördert. Das Angebot der Genossenschaft umfasst unter anderem den elektronischen Katalogeinkauf sowie Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Vergaberecht, Bauprojekte und Hochwasserschutz.
Für die Aufnahme der Mitgliedschaft ist ein einmaliger Genossenschaftsanteil in Höhe von 750,00 Euro zu entrichten. Weitere Gebühren oder eine Nachschusspflicht sind nicht vorgesehen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens ist die Beteiligung der Kommunalaufsicht spätestens sechs Wochen vor dem Vollzug schriftlich anzuzeigen. Als Vertreter der Stadt für die Generalversammlung sowie für die Beitrittserklärung wird der Stadtbaurat vorgeschlagen.
Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, weist darauf hin, dass keine Haushaltsmittel als zur Verfügung stehend gekennzeichnet sind. Eine wesentliche Klimarelevanz oder eine negative bzw. positive Klimawirkung wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beschluss zum Beitritt entscheiden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 242211100563
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241122105642-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Änderung der Besetzung des Integrationsrates - Bündnis 90 / Die Grünen - 22.11.2024
- Bestimmung eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden 22.11.2024
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Auszahlung soziale Leistungen 22.11.2024
- Bestimmung eines Ausschussvorsitzenden 22.11.2024
- Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 22.11.2024
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Sicherstellung der Liquidität des Freibads Gladbeck im Jahr 2024 22.11.2024