Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; hier: Auszahlung soziale Leistungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0566 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung NRW. Im Zentrum steht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Auszahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus einer Erhöhung der Sätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um 19,2 Prozent zum Ende des Jahres 2023. Da die Budgetplanung aus dem Frühjahr 2023 diese Anpassung nicht berücksichtigte, sind für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel erforderlich. Konkret stehen für den restlichen Zeitraum des Jahres 2024 Auszahlungen in der Gesamthöhe von 330.000 Euro an. Diese umfassen eine Zwischenzahlung im November über 15.000 Euro, eine Hauptzahlung im Dezember über 300.000 Euro sowie eine weitere Zwischenzahlung im Dezember über 15.000 Euro.
Die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung wurde am 18. November 2024 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen. Die Vorlage dient der förmlichen Genehmigung dieser Entscheidung durch den Ausschuss bzw. den Rat. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt vorhanden, wobei es sich um einen einmaligen Aufwand handelt.
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