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Beschlussvorlage

Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW Vöinghof

24/0576 27.11.2024 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck bereitet die Einrichtung einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem Gelände des „Vöingshof“ an der Hornstraße vor. Nach Absprachen mit dem Land Nordrhein-Westfalen soll dort unter der Leitung der Bezirksregierung Münster eine Unterkunft für bis zu 150 Personen entstehen. Damit wird ein alternativer Standort zur geplanten Nutzung des Hotels van der Valk geschaffen, ergänzend zur bereits bestehenden Einrichtung am Festplatz.

Ein Pachtvertrag zwischen der Stadt Gladbeck und der Bezirksregierung wurde im November 2024 von der Stadt übermittelt und vom Land angenommen. Der Vertrag sieht eine Laufzeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Dezember 2027 vor, mit einer Option auf Verlängerung um zwei Jahre. Die Bezirksregierung übernimmt die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen, wie die Errichtung von Wohncontainern in zweigeschossiger Bauweise, eine Mensa sowie die Einfriedung des Geländes. Die monatliche Pacht beläuft sich auf rund 17.847 Euro.

Der Bauantrag für die geplanten Maßnahmen wurde bereits bei der Bauaufsicht eingereicht. Parallel dazu laufen Untersuchungen zum Artenschutz und zur Untersuchung des Baugrunds. Während der Umsetzung werden Teile der vorhandenen Gebäude umgenutzt oder zurückgebaut. Die Stadtverwaltung bereitet zudem eine Informationsveranstaltung für die unmittelbaren Anwohner der Einrichtung vor. Sobald die Kapazitäten genutzt werden, werden diese auf die kommunale Aufnahmequote der Stadt angerechnet.

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