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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 19.10.2023
- 4Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 230547 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung am 7. Dezember 2023 steht eine Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung an. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Ausschuss. Der Kinderschutzbund Ortsverband Gladbeck e.V. hat für die Nachbesetzung entsprechende Vorschläge eingereicht.
Dem Beschlussentwurf zufolge soll Britta Blomberg-Gerwert als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Als stellvertretendes Mitglied wird Dorothea Schnelzer vorgeschlagen, um die Position des ausgeschiedenen Mitglieds zu übernehmen. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Regelungen des AG-KJHG, wonach bei einem Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied durch die vorschlagende Stelle bestimmt werden kann.
Mit dieser Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Veränderungen verbunden. Der Rat wird über den vorgeschlagenen Beschluss zur neuen Ausschussbesetzung abstimmen.
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- 5Entwässerungsgebührensätze 2024Zur Vorlage · 230473 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ beläuft sich auf insgesamt 17,2 Millionen Euro, was einer geringfügigen Erhöhung von 0,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Ein wesentlicher Faktor der Kostenentwicklung ist die gestiegene Umlage an die Emschergenossenschaft um 0,63 Millionen Euro. Demgegenüber stehen sinkende kalkulatorische Kosten in gleicher Höhe, die auf Gesetzesänderungen im Kommunalen Abgabengesetz Nordrhein-Westfalen sowie einen niedrigeren Zinssatz zurückzuführen sind. Ein Überschuss aus dem Jahr 2022 wird weiterhin zur Stabilisierung der Gebühren eingesetzt.
Bei den konkreten Tarifen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von bisher 2,69 Euro auf 3,05 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Grund für die Anpassung ist neben den Kostenentwicklungen auch eine veränderte Berechnungsgrundlage durch einen standardisierten Ablesezeitraum beim RWW, wodurch die zugrunde gelegte Frischwassermenge um 13,5 Prozent sank. Die Niederschlagswassergebühr bleibt mit 1,14 Euro pro Quadratmeter Fläche unverändert. Für die Entsorgung von Klärschlamm aus privaten Anlagen steigt der Satz leicht auf 95,77 Euro an.
Im Vergleich zum Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt die kalkulierte Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt in Gladbeck mit 758,20 Euro auf dem Niveau des durchschnittlichen Landeswertes von 2023. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie der neuen Tarifsatzung.
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Hauptdokument|20231102155533-0|20231114085050-0|20231108072302-0|20231102155546-0|20231102155552-0|20231102155555-0|20231102155558-0
- 6Neufassung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 22/0367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Grund für die umfassende redaktionelle Überarbeitung ist neben der Umsetzung eines Leitfadens zur gendergerechten Sprache auch die Anpassung inhaltlicher Regelungen.
Im Rahmen der Vorlage sollen verschiedene Wertgrenzen angehoben werden. Die Zuständigkeit der Bürgermeisterin für den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken soll von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden. Analog dazu wird vorgeschlagen, die Grenze für die Informationspflicht bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen auf 100.000 Euro anzuheben sowie die Kompetenz des Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses für Grundstücksgeschäfte ebenfalls auf 50.000 Euro zu erhöhen. Zudem soll die Entscheidungskompetenz der Bürgermeisterin um das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch erweitert werden.
Weitere Änderungen betreffen die Struktur der Ausschüsse und die Bürgerbeteiligung. Der Bereich der Bürgerbeteiligung soll in der Hauptsatzung neu benannt werden, wobei die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren auf den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss übertragen werden kann. Die Aufgaben des Unterausschusses Digitalisierung sollen festgeschrieben und die Zuständigkeiten für Bauvorhaben präzisiert werden, indem sich der Beschlussvorbehalt auf Neubauten ab 150.000 Euro beschränkt.
Zudem sieht der Entwurf Anpassungen bei den Entschädigungen für Mandatsträger vor, um diese an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Auch die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sollen weiter konkretisiert werden.
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- 7Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine AusschüsseZur Vorlage · 230341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck schlägt eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse vor. Hintergrund ist die Umsetzung eines Beschlusses aus dem Jahr 2021 zur Einführung einer gendergerechten Sprache in der Verwaltung, was umfassende redaktionelle Änderungen an der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung erforderlich macht. Aufgrund des Umfangs der Anpassungen wird eine vollständige Neufassung anstelle einer bloßen Modifizierung angestrebt.
Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses sollen Unterlagen künftig grundsätzlich elektronisch zugestellt werden, wobei auf Antrag weiterhin schriftliche Einladungen möglich bleiben. Zudem wird vorgeschlagen, die Sitzungsdauer von Rat und Ausschüssen als Soll-Vorschrift auf vier Stunden zu begrenzen. Hinsichtlich der Befangenheit sollen Ratsmitglieder sowie die Bürgermeisterin dazu verpflichtet werden, Ausschlussgründe unaufgefordert vor Beginn der Verhandlungen anzuzeigen.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Redeordnung, wonach Antragsteller bei bestimmten Tagesordnungspunkten zunächst die Gelegenheit zur Begründung erhalten sollen. Der Abschnitt über Auskunftsersuchen wird in „Umgang mit vertraulichen Daten“ umbenannt, um aktuellen rechtlichen Standards zu entsprechen. Zudem sieht der Entwurf vor, dass Ratsmitglieder und Fraktionen Teile der Videoübertragungen von Ratssitzungen für eigene Zwecke nutzen dürfen, sofern die Verwendung der Stadt Gladbeck angezeigt wird. Schließlich sollen Regelungen für gemeinsame Ausschusssitzungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit aufgenommen werden.
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- 8Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) - Vertreterinnen der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 230525 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), deren primärer Zweck die soziale Wohnraumversorgung der Bevölkerung ist. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung, bedingt durch den Wechsel einer bisherigen Vertreterin in eine andere Kommune, liegt ein Antrag zur Neubesetzung der Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GWG vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Beigeordnete und stellvertretende Stadtrechtsdirektorin als Vertreterin der Stadt Gladbeck für die verbleibende Dauer der aktuellen Ratswahlperiode zu benennen. Für den Fall einer Verhinderung soll eine weitere Beigeordnete als Stellvertreterin fungieren. Damit soll die Interessenvertretung der Stadt in den Organen der Gesellschaft sichergestellt werden.
Die personelle Neubesetzung hat laut der vorliegenden Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Auch klimarelevante Auswirkungen wurden nicht festgestellt. Der Vorgang wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 9Ausschreibung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 230530 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Ausschreibung der Stelle einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten. Grund hierfür ist das Ausscheiden des Ersten Beigeordneten, Rainer Weichelt, zum 31. Juli 2024, da er in den Ruhestand tritt. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen Stellen von Beigeordneten ausgeschrieben werden, sofern keine Wiederwahl stattfindet.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Veröffentlichung des Ausschreibungstextes in verschiedenen Medien vor. Dazu zählen Fachzeitschriften wie die AKP und die Demokratische Gemeinde sowie kommunalpolitische Blätter. Zudem ist eine Kurzversion in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) geplant. Die Bekanntmachung soll auch über Online-Stellenportale des öffentlichen Dienstes wie Interamt und den Stellenmarkt NRW sowie über soziale Netzwerke wie LinkedIn, Xing oder Indeed erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Eingruppierung der Stelle ist die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit.
Für die Durchführung der Ausschreibung werden einmalige Aufwendungen in Höhe von etwa 15.000 Euro veranschlagt, wofür die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
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- 10Entwurf des Jahresabschlusses 2022Zur Vorlage · 230536 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Gladbeck weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von rund 2,3 Millionen Euro aus. In diesem Betrag sind die finanziellen Schäden durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg in Höhe von insgesamt etwa 2,2 Millionen Euro als außerordentlicher Ertrag enthalten. Dieser Überschuss führt zu einer Verringerung der bilanziellen Überschuldung der Stadt auf 88,4 Millionen Euro.
Zu den wesentlichen Ertragssteigerungen im Jahr 2022 gehörten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer um 4,1 Millionen Euro sowie höhere Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer um 1,8 Millionen Euro. Zudem stiegen die Zuwendungen von Bundes- und Landesmitteln zur Bewältigung der Krisen um 2,6 Millionen Euro an. Auch bei den Kostenerstattungen, etwa für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wurden Mehreinnahmen verzeichnet.
Auf der Aufwandseite kam es zu Mehraufwendungen bei den Abschreibungen, unter anderem durch die außerplanmäßige Abschreibung der Sporthalle Rentfort. Die Transferaufwendungen im Bereich der frühen Bildung und Betreuung lagen um 2,6 Millionen Euro über dem Planwert. Bei den sonstigen Aufwendungen ergab sich eine Abweichung von 5,6 Millionen Euro zum Planansatz, was unter anderem auf Kursverluste bei Schweizer-Franken-Krediten in Höhe von 3,7 Millionen Euro zurückzuführen ist. Der Entwurf wird dem Rat zur Prüfung vorgelegt.
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- 11Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 230538 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 230538 wird die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 83 GO NRW beantragt. Der Vorgang ist im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung am 4. Dezember 2023 sowie im Rat zur Entscheidung am 7. Dezember 2023 auf der Tagesordnung vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage beziehen sich auf verschiedene Haushaltsbereiche. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan belaufen sich auf 1.018.792 Euro. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 264.000 Euro vorgesehen, ergänzt durch Verpflichtungsermächtigungen in der Summe von 210.000 Euro. Die Details zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen übernimmt die Funktion der Berichterstatterin für diese Vorlage. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den in der entsprechenden Liste aufgeführten Mittelbereitstellungen zuzustimmen. Hinsichtlich klimarelevanter Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz besteht und keine negative oder positive Klimawirkung zu verzeichnen ist.
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Hauptdokument|20231121101723-0|20231121134232-0|20231120144855-0
- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für den Sportplatz Dorstener StraßeZur Vorlage · 230531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat der Stadt Gladbeck befassen sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Sportplatz an der Dorstenuer Straße. Ziel ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 83 GO NRW.
Im Sportausschuss wurde zuvor beschlossen, das Rasenspielfeld an der Dorstener Straße in einen Kunststoffrasenplatz umzuwandeln. Eine aktualisierte Kostenkalkulation eines Ingenieurbüros ergab ein voraussächliches Auftragsvolumen von insgesamt 1,780 Millionen Euro, während die ursprüngliche Kalkulation auf einem Wert von 1,425 Millionen Euro basierte. Um das Vergabeverfahren ohne Verzögerungen einzuleiten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung am 2. November 2023 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
Der Beschluss sieht die Bereitstellung von 355.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten sollen Haushaltsmittel aus dem Bereich des Straßenneubaus der Schultenbrücke eingesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist im laufenden Haushaltsjahr nicht vorgesehen; eine entsprechende Neuveranschlagung soll in den kommenden Haushaltsjahren erfolgen.
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- 13Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck 30.09.2023Zur Vorlage · 230535 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 230535 liegt ein Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2023 vor. Das Dokument umfasst die Ergebnisprognose für das Ende des dritten Quartals des Haushaltsjahres 2023 sowie eine Auflistung der größten Abweichungen innerhalb der Haushaltsplanung. Laut den Unterlagen besteht für diese Vorlage keine wesentliche Klimarelevanz.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 4. Dezember 2023 mit dem Bericht befassen. Die Stadtkämmerin Ehrbar-Wulfen übernimmt dabei die Funktion der Berichterstatterin für die Vorberatung und die Abgabe einer Empfehlung. Im Anschluss daran ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Bericht in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 zur Kenntnis nimmt.
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- 14Schulorganisation; Einleitung des Abstimmungsverfahrens zur Umwandlung der Lambertischule in eine Gemeinschaftsgrundschule ab Schuljahr 2024/25Zur Vorlage · 230517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Einleitung eines Abstimmungsverfahrens zur Umwandlung der Lambertischule in eine Gemeinschaftsgrundschule ab dem Schuljahr 2024/25 entscheiden. Das Verfahren sieht vor, dass die Eltern der teilnehmenden Kinder in einer geheimen Wahl über die neue Schulart abstimmen. Eine Umwandlung ist gemäß der Bestimmungsverfahrensverordnung dann wirksam, wenn eine Mehrheit der Eltern, welche die Schülerinnen und Schüler vertreten, zustimmt.
Die Begründung für das Vorhaben basiert auf Entwicklungen in der Schulentwicklungsplanung. Der Anteil katholischer Kinder an den städtischen Grundschulen ist laut vorliegenden Daten gesunken; an der Lambertischule liegt dieser Anteil aktuell bei 8,7 Prozent. Zudem besteht im Stadtgebiet ein Bedarf an einer optimierten Schulraumversorgung. Die Erweiterung der Lambertischule auf vier Jahrgangsstufen ist vorgesehen, um die Schülerversorgung sicherzustellen. Sowohl die Schulkonferenz der Schule als auch die zuständige Schulrätin haben das Verfahren befürwortet.
Der Zeitplan sieht vor, dass die amtliche Bekanntmachung und die Durchführung der Abstimmung nach den Osterferien 2024 erfolgen sollen. Bei einem positiven Ergebnis wird ein entsprechender Beschluss des Rates für Juni 2024 angestrebt. Nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster könnte die Umwandlung zum 1. August 2024 in Kraft treten.
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- 15Erlass einer neuen Gestaltungssatzung InnenstadtZur Vorlage · 230462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Einführung einer neuen Gestaltungssatzung für die Innenstadt, welche die bestehende Regelung aus dem Jahr 2001 ersetzen soll. Ziel der Neufassung ist es, das Erscheinungsbild des Stadtkerns, der durch Gründerzeit- und Nachkriegsbauten mit spezifischen Merkmalen wie Klinkerfassaden und Natursteinfassungen geprägt ist, langfristig zu erhalten und bauliche Veränderungen gezielt zu steuern.
Die Aktualisierung der Satzung erfolgt unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Hierbei stehen Anforderungen an die energetische Sanierung, die Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen im Fokus. Im Zuge dieses Prozesses wurde ein Gestaltungshandbuch erstellt, das durch das Büro scheuvens + wachten plus entwickelt wurde. Dieses Handbuch enthält Empfehlungen und Mindestanforderungen für verschiedene Bauteile und wurde mit Fachressorts sowie Akteuren der Innenstadt abgestimmt.
Die neue Gestaltungssatzung umfasst Vorgaben zu Fassaden, Fenstern, Schaufenstern, Dächern, Werbeanlagen und der Beleuchtung. Dabei sollen differenzierte Ziele für die verschiedenen Raumeinheiten der Innenstadt festgelegt werden, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das neue Gestaltungshandbuch zur Kenntnis zu nehmen und die neue Gestaltungssatzung Innenstadt zu beschließen.
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- 16Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 230426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Friedhofssatzung, um das Bestattungsangebot an veränderte kulturelle Entwicklungen anzupassen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen ab dem 1. Januar 2024 zwei neue Grabarten eingeführt werden: ein anonymes Gemeinschaftsurnenreihengrab als kostengünstige Alternative sowie ein Urnen-Baumwahlgrab, das die Beisetzung von bis zu vier Urnen übereinander unter einem Baumbestand ermöglicht.
Zusätzlich sieht die Vorlage eine Neuregelung der Bestattungszeiten vor. Die Dauer der Termine soll von bisher 45 auf 60 Minuten verlängert werden, um den Wünschen von Bestattungsunternehmen und Angehörigen zu entsprechen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zu Trauerfeiern gestrafft werden. Ziel ist eine bessere Steuerung der Abläufe auf den Friedhofsflächen, um mögliche Störungen von Zeremonien durch Besucher oder andere Personen auf dem Gelände zu vermeiden. Die Anpassungen betreffen verschiedene Abschnitte der Satzung, unter anderem die Bestimmungen zu Särgen, Urnen und Grabstätten. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen werden durch diese Änderung nicht erwartet.
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- 17Friedhofsgebühren 2024Zur Vorlage · 230501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Gebühren für das Bestattungswesen im Jahr 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Tariflandschaft vor. Um den Anstieg des Gebührenbedarfs gegenüber dem Vorjahr zu begrenzen, ist vorgesehen, den Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von rund 101.910 Euro einzusetzen. Dadurch soll die Steigerung des Bedarfs auf 2,71 Prozent begrenzt werden, was einem Gesamtbedarf von etwa 2,29 Millionen Euro entspricht.
Die Kalkulation berücksichtigt neue Grabarten wie das anonyme Urnen-Gemeinschaftsgrab und das Urnen-Baumwahlgrab, um die Attraktivität der städtischen Friedhöfe zu unterstützen. Die Gebühren für diese neuen Angebote beginnen bei 416 Euro bzw. 601 Euro zuzüglich der Kosten für die Grabbereitung. Für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten wird ein Tarif von null Euro vorgeschlagen, wobei die anfallenden Kosten über den Stadtkostenanteil finanziert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Entwurf Anpassungen bei den Verwaltungsgebühren vor. So sollen Gebühren für Umschreibungen, Grabmalanträge sowie Einebnungen wegen Vernachlässigung der Grabstätte um Beträge zwischen 10 und 50 Euro erhöht werden.
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Hauptdokument|20231109143653-2|20231109143652-1|20231109143651-0
- 18Abfallentsorgungsgebühren 2024; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 230502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat für das Jahr 2024 eine Neufassung der Tarifsatzung zur Abfallentsorgung vorgelegt. Der ermittelte Gebührenbedarf beläuft sich auf rund 10,99 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 501.521 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um diesen Anstieg abzufedern, schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der Überschüsse aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von 483.859 Euro zur Gebührenminderung einzusetzen. Nach dieser Entnahme ergibt sich eine Netto-Steigerung der Gebühren um 2,06 Prozent bzw. rund 211.629 Euro im Vergleich zu 2023. Eine höhere Entnahme aus dem Ausgleichsposten wurde nicht vorgeschlagen, um künftige Gebührenentwicklungen zu verstetigen.
Die Kalkulation basiert auf dem Volumen der Abfallbehälter. Für Restabfallbehälter zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr von 11,01 Euro pro Behälter festgesetzt, um Kosten für Beschaffung und Wartung durch den ZBG zu decken. Die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist weiterhin steigend. Für Eigenkompostierer wird ein Rabatt von 10 Prozent auf die Restabfallgebühren beibehalten. Konkret würde sich die jährliche Gebühr für den am häufigsten genutzten 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung von 296,77 Euro auf 301,95 Euro erhöhen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung sowie die neue Tarifsatzung für das Jahr 2024 beschließen.
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Hauptdokument|20231109144228-2|20231109144226-1|20231109144226-0
- 19Straßenreinigungsgebühren 2024; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 230505 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant für das Jahr 2024 eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ergibt sich ein Gebührenbedarf von insgesamt 1.928.947 Euro, was einer Steigerungsrate von 4,27 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Betrag beinhaltet die teilweise Ausgleichung von Unterdeckungen aus den Jahren 2021 und 2022. Die Kostensteigerung wird unter anderem auf höhere Personalkosten sowie kalkulatorische Zinsen zurückgeführt.
Für die Gebührentarife ab dem 1. Januar 2024 werden neue Sätze vorgeschlagen. Außerhalb der Innenstadt soll der Preis von bisher 4,60 Euro auf 4,87 Euro pro laufendem Frontmeter steigen. Im Innenstadtbereich wird eine Änderung von 9,41 Euro auf 9,43 Euro pro Frontmeter und Reinigung angestrebt. Als Beispiel für die Auswirkungen wird ein Grundstück mit 12 laufenden Metern Front angeführt, bei dem sich die jährlichen Kosten um 3,24 Euro erhöhen würden.
Parallel dazu ist eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgesehen. Im Rahmen einer Aktualisierung des Straßenverzeichnisses soll die Straße „Alter Sportplatz“ als verkehrsberuhigter Bereich aufgenommen werden. Damit verbunden ist die Übertragung der Reinigungspflicht für Gehwege, Fahrbahnen und das Straßenbegleitgrün auf die jeweiligen Grundstückseigentümer, was auch die Winterwartung umfasst.
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Hauptdokument|20231109153403-1|20231109153402-0|20231109153404-2
- 20Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der AfD-Ratsfraktion - Kürzung der Fraktionszuwendungen -
- 21Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024Zur Vorlage · 230532 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 230532 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Information darüber, dass im Rahmen der gesetzlichen Auslegungsfrist keine Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Der entsprechende Entwurf nebst Anlagen lag im Zeitraum vom 8. November bis einschließlich 22. November 2023 zur Einsichtnahme aus. Die zuständige Fachabteilung stellt fest, dass während dieser Frist keine Einwendungen eingereicht wurden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Information über das Ausbleiben von Einwendungen zur Kenntnis nimmt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und dient der Vorberatung im zuständigen Ausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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- 22.aWirtschaftsplan 2024 - ZBGnicht öffentlich
- 22.bBeratung der Haushaltssatzung 2024 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 230533 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 steht zur Beratung und Beschlussfassung im Rat sowie im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss an. Die Vorlage umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan inklusive Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und die nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgesehenen Anlagen. Der Entwurf wurde bereits im Oktober 2023 eingebracht und lag ab dem 8. November 2023 öffentlich aus. Bislang sind hierzu keine Stellungnahmen eingegangen.
Nach der Einbringung des Entwurfs werden notwendige Änderungen der geplanten Haushaltsansätze in einem Änderungsverzeichnis zusammengefasst, welches auch die Haushaltsvorschläge der Fraktionen enthält. Dieses Verzeichnis wird nach Abschluss der Bearbeitung nachgereicht. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2024 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der im Änderungsverzeichnis aufgeführten Anpassungen und der Beratungen beschließt. Eine wesentliche Klimarelevanz wird für das Vorhaben nicht festgestellt.
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Hauptdokument|20231129151649-0|20231129151650-1|20231129151607-4|20231129151604-1|20231129151604-2|20231129151603-0|20231129151605-3|20231206172029-0
- 23Stellenplan 2024Zur Vorlage · 230468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Stellenplans 2024 für die Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Planstellen von 1.073,36 auf 1.121,20 Vollzeitäquivalente (VzÄ) vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 47,84 VzÄ gegenüber dem Vorjahr. Laut der Beschlussvorlage Nr. 230468 begründet sich etwa 68 Prozent dieses Zuwachses durch gesetzliche Aufgabenübertragungen, während die restlichen 32 Prozent auf steigende Anforderungen zurückzuführen sind.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die Verstetigung von befristeten Arbeitsverhältnissen. Insgesamt sollen 18,78 VzÄ, was 38 Prozent der Stelleneinrichtungen entspricht, zur Entfristung von Zeitverträgen genutzt werden. Zudem sieht der Plan die Umsetzung des Tarifabschlusses für den Sozial- und Erziehungsdienst vor, was Anpassungen in den Entgeltgruppen für Schulsozialarbeiter sowie Kita-Leitungen beinhaltet.
Finanziell führt der Entwurf zu einem Mehraufwand von rund 3,37 Millionen Euro. Dieser ergibt sich aus den Kosten für neue Stelleneinrichtungen und Umwandlungen, abzüglich Einsparungen durch Stellenabbau und Refinanzierungen. Die größten Zuwächse bei den Stelleneinrichtungen sind im Bereich Bildung, Kinder und Jugend mit 19,98 VzÄ sowie in den Bereichen Bauen, Planen und Umwelt und Interne Strukturen und Finanzen zu verzeichnen. Ein geringfügiger Stellenabbau von 0,25 VzÄ ist im Amt für Soziales und Wohnen vorgesehen.
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Hauptdokument|20231102152818-0|20231102163907-0|20231102160732-0
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 19.10.2023nicht öffentlich
- 29Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 30Bestellung zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 4 GO NRWnicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich