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Beschlussvorlage

Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) - Vertreterinnen der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung -

230525 15.11.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist die Hauptgesellschafterin der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG), deren primärer Zweck die soziale Wohnraumversorgung der Bevölkerung ist. Aufgrund eines personellen Wechsels in der Stadtverwaltung, bedingt durch den Wechsel einer bisherigen Vertreterin in eine andere Kommune, liegt ein Antrag zur Neubesetzung der Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der GWG vor.

Der Beschlussentwurf sieht vor, die Beigeordnete und stellvertretende Stadtrechtsdirektorin als Vertreterin der Stadt Gladbeck für die verbleibende Dauer der aktuellen Ratswahlperiode zu benennen. Für den Fall einer Verhinderung soll eine weitere Beigeordnete als Stellvertreterin fungieren. Damit soll die Interessenvertretung der Stadt in den Organen der Gesellschaft sichergestellt werden.

Die personelle Neubesetzung hat laut der vorliegenden Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Auch klimarelevante Auswirkungen wurden nicht festgestellt. Der Vorgang wurde dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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