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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2024

230501 09.11.2023 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Gebühren für das Bestattungswesen im Jahr 2024 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Tariflandschaft vor. Um den Anstieg des Gebührenbedarfs gegenüber dem Vorjahr zu begrenzen, ist vorgesehen, den Überschuss aus dem Jahr 2022 in Höhe von rund 101.910 Euro einzusetzen. Dadurch soll die Steigerung des Bedarfs auf 2,71 Prozent begrenzt werden, was einem Gesamtbedarf von etwa 2,29 Millionen Euro entspricht.

Die Kalkulation berücksichtigt neue Grabarten wie das anonyme Urnen-Gemeinschaftsgrab und das Urnen-Baumwahlgrab, um die Attraktivität der städtischen Friedhöfe zu unterstützen. Die Gebühren für diese neuen Angebote beginnen bei 416 Euro bzw. 601 Euro zuzüglich der Kosten für die Grabbereitung. Für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten wird ein Tarif von null Euro vorgeschlagen, wobei die anfallenden Kosten über den Stadtkostenanteil finanziert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Entwurf Anpassungen bei den Verwaltungsgebühren vor. So sollen Gebühren für Umschreibungen, Grabmalanträge sowie Einebnungen wegen Vernachlässigung der Grabstätte um Beträge zwischen 10 und 50 Euro erhöht werden.

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