Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 230532 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024. Gegenstand der Vorlage ist die Information darüber, dass im Rahmen der gesetzlichen Auslegungsfrist keine Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Der entsprechende Entwurf nebst Anlagen lag im Zeitraum vom 8. November bis einschließlich 22. November 2023 zur Einsichtnahme aus. Die zuständige Fachabteilung stellt fest, dass während dieser Frist keine Einwendungen eingereicht wurden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Information über das Ausbleiben von Einwendungen zur Kenntnis nimmt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und dient der Vorberatung im zuständigen Ausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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