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Mitteilungsvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2024

230473 02.11.2023 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat die Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ beläuft sich auf insgesamt 17,2 Millionen Euro, was einer geringfügigen Erhöhung von 0,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Ein wesentlicher Faktor der Kostenentwicklung ist die gestiegene Umlage an die Emschergenossenschaft um 0,63 Millionen Euro. Demgegenüber stehen sinkende kalkulatorische Kosten in gleicher Höhe, die auf Gesetzesänderungen im Kommunalen Abgabengesetz Nordrhein-Westfalen sowie einen niedrigeren Zinssatz zurückzuführen sind. Ein Überschuss aus dem Jahr 2022 wird weiterhin zur Stabilisierung der Gebühren eingesetzt.

Bei den konkreten Tarifen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von bisher 2,69 Euro auf 3,05 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Grund für die Anpassung ist neben den Kostenentwicklungen auch eine veränderte Berechnungsgrundlage durch einen standardisierten Ablesezeitraum beim RWW, wodurch die zugrunde gelegte Frischwassermenge um 13,5 Prozent sank. Die Niederschlagswassergebühr bleibt mit 1,14 Euro pro Quadratmeter Fläche unverändert. Für die Entsorgung von Klärschlamm aus privaten Anlagen steigt der Satz leicht auf 95,77 Euro an.

Im Vergleich zum Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt die kalkulierte Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt in Gladbeck mit 758,20 Euro auf dem Niveau des durchschnittlichen Landeswertes von 2023. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie der neuen Tarifsatzung.

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