Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2024; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

230502 09.11.2023 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat für das Jahr 2024 eine Neufassung der Tarifsatzung zur Abfallentsorgung vorgelegt. Der ermittelte Gebührenbedarf beläuft sich auf rund 10,99 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 501.521 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um diesen Anstieg abzufedern, schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der Überschüsse aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von 483.859 Euro zur Gebührenminderung einzusetzen. Nach dieser Entnahme ergibt sich eine Netto-Steigerung der Gebühren um 2,06 Prozent bzw. rund 211.629 Euro im Vergleich zu 2023. Eine höhere Entnahme aus dem Ausgleichsposten wurde nicht vorgeschlagen, um künftige Gebührenentwicklungen zu verstetigen.

Die Kalkulation basiert auf dem Volumen der Abfallbehälter. Für Restabfallbehälter zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr von 11,01 Euro pro Behälter festgesetzt, um Kosten für Beschaffung und Wartung durch den ZBG zu decken. Die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist weiterhin steigend. Für Eigenkompostierer wird ein Rabatt von 10 Prozent auf die Restabfallgebühren beibehalten. Konkret würde sich die jährliche Gebühr für den am häufigsten genutzten 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung von 296,77 Euro auf 301,95 Euro erhöhen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung sowie die neue Tarifsatzung für das Jahr 2024 beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente