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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofssatzung

230426 28.09.2023 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant eine Änderung der Friedhofssatzung, um das Bestattungsangebot an veränderte kulturelle Entwicklungen anzupassen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen ab dem 1. Januar 2024 zwei neue Grabarten eingeführt werden: ein anonymes Gemeinschaftsurnenreihengrab als kostengünstige Alternative sowie ein Urnen-Baumwahlgrab, das die Beisetzung von bis zu vier Urnen übereinander unter einem Baumbestand ermöglicht.

Zusätzlich sieht die Vorlage eine Neuregelung der Bestattungszeiten vor. Die Dauer der Termine soll von bisher 45 auf 60 Minuten verlängert werden, um den Wünschen von Bestattungsunternehmen und Angehörigen zu entsprechen. Darüber hinaus sollen die Regelungen zu Trauerfeiern gestrafft werden. Ziel ist eine bessere Steuerung der Abläufe auf den Friedhofsflächen, um mögliche Störungen von Zeremonien durch Besucher oder andere Personen auf dem Gelände zu vermeiden. Die Anpassungen betreffen verschiedene Abschnitte der Satzung, unter anderem die Bestimmungen zu Särgen, Urnen und Grabstätten. Finanzielle Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen werden durch diese Änderung nicht erwartet.

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