Gladbeck Transparent

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Beschlussvorlage

Erlass einer neuen Gestaltungssatzung Innenstadt

230462 30.10.2023 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die Einführung einer neuen Gestaltungssatzung für die Innenstadt, welche die bestehende Regelung aus dem Jahr 2001 ersetzen soll. Ziel der Neufassung ist es, das Erscheinungsbild des Stadtkerns, der durch Gründerzeit- und Nachkriegsbauten mit spezifischen Merkmalen wie Klinkerfassaden und Natursteinfassungen geprägt ist, langfristig zu erhalten und bauliche Veränderungen gezielt zu steuern.

Die Aktualisierung der Satzung erfolgt unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Hierbei stehen Anforderungen an die energetische Sanierung, die Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen im Fokus. Im Zuge dieses Prozesses wurde ein Gestaltungshandbuch erstellt, das durch das Büro scheuvens + wachten plus entwickelt wurde. Dieses Handbuch enthält Empfehlungen und Mindestanforderungen für verschiedene Bauteile und wurde mit Fachressorts sowie Akteuren der Innenstadt abgestimmt.

Die neue Gestaltungssatzung umfasst Vorgaben zu Fassaden, Fenstern, Schaufenstern, Dächern, Werbeanlagen und der Beleuchtung. Dabei sollen differenzierte Ziele für die verschiedenen Raumeinheiten der Innenstadt festgelegt werden, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu steigern. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das neue Gestaltungshandbuch zur Kenntnis zu nehmen und die neue Gestaltungssatzung Innenstadt zu beschließen.

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