Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für den Sportplatz Dorstener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat der Stadt Gladbeck befassen sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Sportplatz an der Dorstenuer Straße. Ziel ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 83 GO NRW.
Im Sportausschuss wurde zuvor beschlossen, das Rasenspielfeld an der Dorstener Straße in einen Kunststoffrasenplatz umzuwandeln. Eine aktualisierte Kostenkalkulation eines Ingenieurbüros ergab ein voraussächliches Auftragsvolumen von insgesamt 1,780 Millionen Euro, während die ursprüngliche Kalkulation auf einem Wert von 1,425 Millionen Euro basierte. Um das Vergabeverfahren ohne Verzögerungen einzuleiten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung am 2. November 2023 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffen.
Der Beschluss sieht die Bereitstellung von 355.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten sollen Haushaltsmittel aus dem Bereich des Straßenneubaus der Schultenbrücke eingesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist im laufenden Haushaltsjahr nicht vorgesehen; eine entsprechende Neuveranschlagung soll in den kommenden Haushaltsjahren erfolgen.
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Dokumente
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