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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 19.11.2020
- 4Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck - Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes -Zur Vorlage · 20/0497 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0497 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines zuvor vom Rat gewählten Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW ist die Vertretung des Trägers verpflichtet, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Dieser Nachfolger muss auf Vorschlag der Gruppe vorgeschlagen werden, von der die ausgeschiedene Person berufen worden war. In diesem Zusammenhang hat die AfD-Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Gladbeck vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied gemäß den geltenden Wahlvorschriften zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen für die Stadt. Die Entscheidung über den Entwurf ist für die Sitzung des Rates am 17. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 5Weiterführung der Videoübertragung von Ratssitzungen ins Internet (live und zeitversetzt)Zur Vorlage · 20/0470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0470 sieht die Fortführung der Videoübertragung von Ratssitzungen der Stadt Gladbeck ins Internet vor. Bisher wurde durch einen Beschluss des Rates vom 23. Mai 2019 festgelegt, dass die Sitzungen bis zum Ende des Jahres 2020 live sowie zeitversetzt übertragen und für einen Zeitraum von einem Jahr öffentlich abrufbar sind. Diese Regelung ist in der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse verankert.
Die Verwaltung begründet den Antrag mit der Förderung der Transparenz und der Steigerung des Interesses an der Kommunalpolitik. Die Online-Übertragung soll als zusätzlicher Service dienen, um die Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern, insbesondere für Personen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder terminlichen Gründen keine physische Anwesenheit im Sitzungssaal wahrnehmen können.
Die technische Umsetzung erfolgt durch einen externen Dienstleister, der die Aufnahme, die Übertragung sowie die Bereitstellung der notwendigen Technik übernimmt. Die Aufrufe der Sitzungen sind über die Website der Stadt Gladbeck möglich. Dabei werden Redebeiträge nur übertragen, wenn die Redner ihre Zustimmung gegeben haben; ein Widerspruch führt zum Unterbrechen des Livestreams.
Für die Fortführung der Maßnahme werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 8.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Übertragung der Ratssitzungen durch den externen Dienstleister gemäß den bestehenden Regelungen der Geschäftsordnung fortzusetzen.
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- 6Entwässerungsgebührensätze 2021Zur Vorlage · 20/0403 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0403 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2021 vor. Grundlage für die Kalkulation ist das Kostendeckungsgebot nach dem Kommunalen Abgabengesetz Nordrhein-Westfalen.
Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich im Jahr 2021 auf insgesamt 16,3 Millionen Euro, was einem Anstieg von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Wesentliche Kostentreiber sind die gestiegene Umlage für die Emschergenossenschaft um 0,4 Millionen Euro sowie ein Zuwachs bei den kalkulatorischen Kosten. Ein Teil der Überschüsse aus dem Jahr 2019 wird zur Stabilisierung der Gebühren eingesetzt.
Die Gebührenanpassung resultiert zudem aus veränderten Bemessungsgrundlagen. Die Schmutzwassergebühr steigt aufgrund einer erhöhten Frischwassermenge von 2,69 Euro auf 2,75 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr wird aufgrund der Zunahme befestigter Flächen von 1,04 Euro auf 1,09 Euro pro Quadratmeter angehoben. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen wird der Tarif von 80,19 Euro auf 88,74 Euro festgesetzt.
Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass die jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt mit 691,70 Euro weiterhin unter dem Landesdurchschnitt liegt. Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20201111135607-0|20201111135607-1|20201111135607-2|20201111135607-3|20201111135608-4|20201111135609-5|20201111135609-6
- 7Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ? Liste 6 ? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 20/0465 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0465 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020. Die Vorlage basiert auf § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und umfasst verschiedene finanzielle Positionen, die in der beigefügten Zusammenstellung detailliert aufgeführt sind.
Der beantragte Beschluss umfasst die Freigabe von Aufwendungen im Ergebnisplan in Höhe von 5.362.328 Euro. Darüber hinaus sind Auszahlungen im investiven Finanzplan in Höhe von 22.500 Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 891.140 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat vorgesehen ist. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen. Die finanzielle Belastung der Haushaltspositionen ergibt sich aus den in der Anlage aufgeführten Einzelheiten der Liste 6a, 6b und 6c.
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Hauptdokument|20201203135356-0|20201203135345-0|20201202105321-0|20201202105326-0
- 8Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2020Zur Vorlage · 20/0466 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 20/0466 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Gladbeck mit Stand zum 30.09.2020. Die Stadt ist seit 2012 Teil des Stärkungspakts Stadtfinanzen, was spezifische Umsetzungsziele und Berichtspflichten nach sich zieht. Ein wesentliches Ziel ist die dauerhafte Ausgeglichenheit des Haushalts in Planung und Jahresergebnis, was für die Jahre 2018 und 2019 erreicht wurde.
Für das Haushaltsjahr 2020 ergaben sich aufgrund der COVID-19-Pandemie Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Die Berichtspflichten und Termine wurden angepasst, sodass der Bericht zum 30.09.2020 anstelle der bisherigen Regelungen vorgelegt wurde. Zudem galt für 2020 eine Sonderregelung hinsichtlich der Auszahlungsvoraussetzung der Stärkungspaktmittel, wodurch die Auszahlung zum 01.10.2020 erfolgte.
Der Bericht, der bereits der Bezirksregierung übermittelt wurde, umfasst Informationen zur Entwicklung des laufenden Haushalts 2020 sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen. Bestandteil der Vorlage sind zudem ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement als Ergänzung zur Maßnahme zur Zinseinsparung sowie verschiedene Analysen zur Entwicklung des Haushalts, zum Personalstand und zum Neubauprojekt Heisenberg. Der Rat soll den Controllingbericht sowie die ergänzenden Berichte zum Zins- und Schuldenmanagement zur Kenntnis nehmen.
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Hauptdokument|20201201091919-0|20201126161346-1|20201126161347-2|20201126161347-3
- 9Vorprüfung der Gültigkeit der Wahlen am 13. September 2020 (Hauptwahl) und 27. September 2020 (Stichwahl) a. der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Gladbeck b. der Vertretung der Stadt Gladbeck c. der direkt in den Integrationsrat der Stadt Gladbeck zu wählenden Mitglieder d. Stichwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt GladbeckZur Vorlage · 20/0479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20/0479 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahlen in Gladbeck, die am 13. September 2020 (Hauptwahl) sowie am 27. September 2020 (Stichwahl) durchgeführt wurden. Diese Wahlen umfassten die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, die Wahl der Vertretung der Stadt Gladbeck sowie die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.
Nach der amtlichen Feststellung der Ergebnisse durch den Wahlausschuss und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt endeten die gesetzlichen Einspruchsfristen für die Hauptwahl am 25. Oktober 2020 und für die Stichwahl am 2. November 2020. Die Verwaltung berichtet, dass im gesamten Zeitraum keine Einsprüche gegen die Wahlergebnisse eingegangen sind.
Im Rahmen der amtlichen Vorprüfung wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen festgestellt. Die Vorlage führt jedoch zwei Korrekturen an: Im Briefwahlbezirk 16.91 wurde ein Übertragungsfehler korrigiert, der zu einer Anpassung des Ergebnisses um 50 Stimmen zugunsten der SPD führte. Zudem erfolgte im Wahlbezirk 01 eine Neuauszählung aufgrund einer Pattsituation, wodurch das Direktmandat der CDU mit einem Stimmenvorsprung zugesprochen wurde.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Wahlen zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister, die Wahl der Stadtvertretung sowie die Wahl des Integrationsrates für gültig zu erklären.
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- 10Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 20/0494 · Beschlussvorlage
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Die Bürgermeisterin hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sowie die dazugehörigen Anlagen vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf wurde vom Stadtkämmerer erstellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planunterlagen ist die erforderliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes, die sich aus den gesetzlichen Regelungen des Stärkungspaktgesetzes sowie der Gemeindeordnung ergibt. Die Planunterlagen berücksichtigen zudem die gesetzliche Möglichkeit, finanzielle Folgen aus der COVID-19-Pandemie im Haushalt auszusondern. Diese Bilanzierungshilfe, die durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW geschaffen wurde, ist zeitlich begrenzt. Ab dem Jahr 202läufig erfolgt die Auflösung dieser Maßnahme, was Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren haben kann.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage selbst werden nicht ausgewiesen.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW 'Reduzierung bzw. Aussetzen der Musikschulentgelte für nicht erbrachte Leistungen aufgrund der Corona-Krise ab Monat Juni 2020'Zur Vorlage · 20/0456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20/0456 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die die Regelungen zu den Musikschulentgelten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie betrifft. Nachdem bereits für die Monate April und Mai 2020 auf die Erhebung der Gebühren verzichtet wurde, sieht die Vorlage vor, die Entgelte für die Monate Juni und Juli 2020 in den Bereichen Vorschulunterricht, JeKits sowie Ballettunterricht zu erlassen, da in diesen Bereichen kein Unterricht stattfand.
Für die Zeit ab August 2020 sieht die Regelung eine Reduzierung der Gebühren vor. Im Ballettbereich sollen die Entgelte aufgrund eines zweiwöchigen Unterrichtsrhythmus zunächst um die Hälfte gekürzt werden, während im Vorschulbereich eine Reduzierung der Entgelte um 15 % vorgesehen ist. Die Gebühren im Rahmen des JeKits-Programms sollen nur bei tatsächlicher Durchführung des Unterrichts erhoben werden.
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 wurde der Unterricht an der Musikschule mit Ausnahme des Ballettunterrichts ab dem 5. November 2020 wieder aufgenommen, wobei die Entgeltzahlung für den Ballettbereich bis auf Weiteres auszusetzen ist. Die beschlossenen Regelungen zur Entgeltanpassung sollen so lange gelten, wie der Musikschulbetrieb durch die Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt bleibt und kein Unterricht im gewohnten Umfang stattfinden kann. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der anstehenden quartalsweisen Abrechnung der Musikschulentgelte für das Jahr 2020.
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- 12Gemeindliche Vorkaufsrechte im ?Zukunftsraum A52? Konzeptplan ?Zukunftsraum A52?Zur Vorlage · 20/0404 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung des Konzeptplans „Zukunftsraum A52“ vorgelegt. Ziel des Plans ist es, die städtebauliche Entwicklung entlang des Korridors der B224 zu steuern, der im Zuge des Ausbaus der A52 durch einen Tunnel ersetzt werden soll. Durch den geplanten Tunnelbau wird die derzeitige Trennung der Stadtgebiete aufgehoben, wodurch neue Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Tunneldeckel und in den angrenzenden Bereichen entstehen.
Der Konzeptplan sieht die Gestaltung einer neuen städtischen Verbindungsstraße auf dem Tunneldeckel vor, die nach städtischen Vorgaben geplant werden soll. Die Planung unterteilt sich in drei Abschnitte: Ein südlicher Bereich soll die Stadtteile Wittringen und Butendorf verknüpfen, ein mittlerer Abschnitt soll die Sichtbarkeit des Wittringer Mühlenbachs fördern und ein nördlicher Abschnitt ist auf eine dichtere Bebauung ausgelegt.
Mit der Beschlussfassung des Konzeptplans soll die Grundlage für die Erlassung einer Vorkaufsrechtssatzung für Teilbereiche des Zukunftsraums geschaffen werden. Die Stadt beabsichtigt, die fachlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Planung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die beauftragten Fachbüros festzulegen. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Konzeptplan zu verabschieden und die Absicht der Stadt zu bestätigen, die städtebauliche Entwicklung auf den identifizierten Potenzialflächen voranzutreiben.
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- 13Gemeindliche Vorkaufsrechte im ?Zukunftsraum A52? Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet ?Stadtmitte / Butendorf - B224?Zur Vorlage · 20/0402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet „Stadtmitte / Butendorf - B224“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Rahmen des Projekts „Zukunftsraum A52“. Durch die geplante Verlagerung der Bundesstraße 224 in eine Tunnellage ergeben sich für die betroffenen Flächen neue städtebauliche Entwicklungschancen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit eines aktiven kommunalen Baulandmanagements. Zur Vermeidung von Grundstücksspekulation und zur Steuerung der Flächenentwicklung soll die Stadt das durch das Baugesetzbuch ermöglichte besondere Vorkaufsrecht nutzen. Im Bereich Stadtmitte und Butendorf werden Grundstücke identifiziert, die nach Angaben der Verwaltung städtebauliche Defizite aufweisen oder Potenzial für eine Neugestaltung im Zusammenhang mit dem Ausbau der B224 zur Bundesautobahn 52 bieten.
Die Ausübung der Vorkaufsrechte soll nicht pauschal, sondern in jedem Einzelfall geprüft werden. Die entsprechenden Vorgänge werden dem zuständigen Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht für das genannte Gebiet förmlich zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14Abfallentsorgungsgebühren 2021; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 20/0483 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0483 befasst sich mit der Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie der Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2021. Laut der Kalkulation der zuständigen Einrichtung ergibt sich für das Jahr 2021 ein bereinigter Finanzbedarf von rund 9,35 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 5,72 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden geringere Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier, höhere Gebühren an den Kreis Recklinghausen sowie gestiegene Lohnkosten und kalkulatorische Kosten für die Infrastruktur angeführt.
Zur Einhaltung des Kostendeckungsgebotes nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Anpassung der Tarife vorgeschlagen. Dabei soll der Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von rund 23.417 Euro zur Gebührenminderung eingesetzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, ein Drittel der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2018 auszugleichen.
Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen für Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die steigende Anzahl an gebührenfreien Bioabfallbehältern, was zu einem höheren Aufwand bei Personal und Maschinen führt. Für die Restabfallbehälter im Bereich von 60 bis 240 Litern wird eine Grundgebühr von 9,31 Euro festgesetzt. Als Beispiel für die Gebührenänderung wird der 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung angeführt, dessen jährliche Kosten von 260,49 Euro auf 274,30 Euro steigen würden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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Hauptdokument|20201217150603-0|20201201120507-0|20201201120512-0|20201201120519-0
- 15Straßenreinigungsgebühren 2021; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20/0484 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0484 sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2021 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor. Der ermittelte Finanzbedarf für die Straßenreinigung beläuft sich für das Kalenderjahr 2021 auf rund 2.267.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 179.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden ein höherer Leistungsbezug aus anderen operativen Fachbereichen des Zentralen Betriebshofs (ZBG) um rund 115.000 Euro, gestiegene kalkulatorische Kosten für das Infrastrukturvermögen um etwa 23.000 Euro sowie ein höherer Leistungsbezug externer Dienstleister um rund 18.000 Euro angeführt.
Zudem wird ein Teil der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2019 in die Berechnung einbezogen, um den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen. Um Gebührensprünge zu vermeiden, soll der Ausgleich der Unterdeckung aus 2019 in mehreren Jahren erfolgen.
Zur Sicherstellung des Kostendeckungsgebotes werden neue Tarife vorgeschlagen. Für Straßen außerhalb der Innenstadt wird ein Satz von 4,05 Euro je laufendem Frontmeter gegenüber 3,44 Euro im Vorjahr angestrebt. Im Innenstadtbereich soll der Tarif von 7,99 Euro auf 9,30 Euro pro Frontmeter und Reinigung steigen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung zur Straßenreinigung und Gebührenerhebung billigen.
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Hauptdokument|20201201120728-0|20201201120733-0|20201201120738-0
- 16Friedhofsgebühren 2021; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 20/0485 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 20/2485 befasst sich mit der Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie den Gebühren für das Jahr 2021. Hintergrund der Vorlage sind ein tiefgreifender Wandel der Bestattungskultur und sinkende Bestattungszahlen im Bereich des Zweckverbandes Friedhof (ZBG). Während die Zahl der Bestattungen von 854 im Jahr 2016 auf eine Hochrechnung von 670 im Jahr 2020 sank, hat sich der Anteil von Urnenbeisetzungen seit 2010 von 23,5 % auf 50,5 % im Jahr 2019 mehr als verdoppelt.
Diese Entwicklung hat zu erheblichen Kostenunterdeckungen geführt, die in den Jahren 2017 bis 2019 kumuliert etwa 970.000 Euro betrugen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühren in Gladbeck im Vergleich zu Nachbarstädten wie Bottrop oder Gelsenkirchen bei bestimmten Leistungen, etwa dem Urnen-Reihengrab, deutlich höher liegen. Dies wird unter anderem auf die fehlende Subventionierung durch allgemeine Haushaltsmittel zurückgeführt, während andere Kommunen Kosten für das öffentliche Grün aus dem allgemeinen Haushalt tragen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die Gebühren nachhaltig zu senken, plant die Verwaltung gemeinsam mit dem ZBG, im kommenden Jahr ein Gutachten zu den Kosten des öffentlichen Grüns in Auftrag zu geben. Ziel ist es, Erkenntnisse zur Kostenreduktion in die Gebührenkalkulation der zweiten Jahreshälfte einfließen zu lassen.
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Hauptdokument|20201201121030-0|20201201121115-0|20201201121119-0|20201201121125-0|20201201121132-0|20201201121138-0
- 17Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung und Einführung einer 'Klimatonne' (Wertstofftonne) in GladbeckZur Vorlage · 20/0487 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Abfallentsorgung vor. Gegenstand ist der Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung gemäß § 22 des Verpackungsgesetzes sowie die Einführung einer sogenannten „Klimatonne“ als einheitliche Wertstofftonne. Da die bisherigen Regelungen für die Mitbenutzung der kommunalen Papiertonne sowie die allgemeine Abstimmung mit den Systembetreibern ausgelaufen sind, besteht die Vorlage darin, eine rechtsgültige Grundlage für die Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen zu schaffen.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde die Aufnahme Gladbecks in das Ausschreibungsgebiet des Kreises Recklinghausen zum 01.01.2022 angestrebt. Ziel ist die Umsetzung eines Gebietsteilungsmodells, das eine gemeinsame Wertstofferfassung ermöglicht. Die neue Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2020 gelten und unbefristet sein.
Die Regelung umfasst verschiedene Anlagen, die unter anderem die Systemfestlegungen für Leichtverpackungen, Glas und Papier, Pappe sowie Kartonagen (PPK) definieren. Während die Glasentsorgung und die Sammlung von Papier und Pappe weitgehend in ihrer bisherigen Form fortgeführt werden, sieht die Systemfestlegung ab dem 01.01.2022 die Einführung der gemeinsamen Wertstofferfassung vor. Die Vorlage regelt zudem die finanziellen Rahmenbedingungen für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstrukturen durch die dualen Systeme sowie die Verpflichtungen bei der Entsorgung und dem Umgang mit Fehlbefüllungen.
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- 18Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 19Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 20Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 21Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 22Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 19.11.2020nicht öffentlich
- 23Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG)nicht öffentlich
- 24Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 4 GO NRWnicht öffentlich
- 25Jahresabschluss 2019 ZBGnicht öffentlich
- 26Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2019nicht öffentlich
- 27Wirtschaftsplan 2021 - ZBGnicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich