Gemeindliche Vorkaufsrechte im ?Zukunftsraum A52? Erlass einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet ?Stadtmitte / Butendorf - B224?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht im Gebiet „Stadtmitte / Butendorf - B224“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Rahmen des Projekts „Zukunftsraum A52“. Durch die geplante Verlagerung der Bundesstraße 224 in eine Tunnellage ergeben sich für die betroffenen Flächen neue städtebauliche Entwicklungschancen.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit eines aktiven kommunalen Baulandmanagements. Zur Vermeidung von Grundstücksspekulation und zur Steuerung der Flächenentwicklung soll die Stadt das durch das Baugesetzbuch ermöglichte besondere Vorkaufsrecht nutzen. Im Bereich Stadtmitte und Butendorf werden Grundstücke identifiziert, die nach Angaben der Verwaltung städtebauliche Defizite aufweisen oder Potenzial für eine Neugestaltung im Zusammenhang mit dem Ausbau der B224 zur Bundesautobahn 52 bieten.
Die Ausübung der Vorkaufsrechte soll nicht pauschal, sondern in jedem Einzelfall geprüft werden. Die entsprechenden Vorgänge werden dem zuständigen Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht für das genannte Gebiet förmlich zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201011100408
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201126085503-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Gemeindliche Vorkaufsrechte im ?Zukunftsraum A52? Konzeptplan ?Zukunftsraum A52? 11.11.2020
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- Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck Betriebsgesellschaft mbH a) Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung b) Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates 23.10.2020
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- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 01.12.2020
- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck 20.10.2020