Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW 'Reduzierung bzw. Aussetzen der Musikschulentgelte für nicht erbrachte Leistungen aufgrund der Corona-Krise ab Monat Juni 2020'
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20/0456 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die die Regelungen zu den Musikschulentgelten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie betrifft. Nachdem bereits für die Monate April und Mai 2020 auf die Erhebung der Gebühren verzichtet wurde, sieht die Vorlage vor, die Entgelte für die Monate Juni und Juli 2020 in den Bereichen Vorschulunterricht, JeKits sowie Ballettunterricht zu erlassen, da in diesen Bereichen kein Unterricht stattfand.
Für die Zeit ab August 2020 sieht die Regelung eine Reduzierung der Gebühren vor. Im Ballettbereich sollen die Entgelte aufgrund eines zweiwöchigen Unterrichtsrhythmus zunächst um die Hälfte gekürzt werden, während im Vorschulbereich eine Reduzierung der Entgelte um 15 % vorgesehen ist. Die Gebühren im Rahmen des JeKits-Programms sollen nur bei tatsächlicher Durchführung des Unterrichts erhoben werden.
Aufgrund der Corona-Schutzverordnung vom 30. Oktober 2020 wurde der Unterricht an der Musikschule mit Ausnahme des Ballettunterrichts ab dem 5. November 2020 wieder aufgenommen, wobei die Entgeltzahlung für den Ballettbereich bis auf Weiteres auszusetzen ist. Die beschlossenen Regelungen zur Entgeltanpassung sollen so lange gelten, wie der Musikschulbetrieb durch die Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt bleibt und kein Unterricht im gewohnten Umfang stattfinden kann. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der anstehenden quartalsweisen Abrechnung der Musikschulentgelte für das Jahr 2020.
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