Abfallentsorgungsgebühren 2021; Neufassung der Tarifsatzung Abfall
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0483 befasst sich mit der Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie der Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2021. Laut der Kalkulation der zuständigen Einrichtung ergibt sich für das Jahr 2021 ein bereinigter Finanzbedarf von rund 9,35 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 5,72 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden geringere Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier, höhere Gebühren an den Kreis Recklinghausen sowie gestiegene Lohnkosten und kalkulatorische Kosten für die Infrastruktur angeführt.
Zur Einhaltung des Kostendeckungsgebotes nach dem Kommunalabgabengesetz wird eine Anpassung der Tarife vorgeschlagen. Dabei soll der Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von rund 23.417 Euro zur Gebührenminderung eingesetzt werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, ein Drittel der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2018 auszugleichen.
Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen für Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die steigende Anzahl an gebührenfreien Bioabfallbehältern, was zu einem höheren Aufwand bei Personal und Maschinen führt. Für die Restabfallbehälter im Bereich von 60 bis 240 Litern wird eine Grundgebühr von 9,31 Euro festgesetzt. Als Beispiel für die Gebührenänderung wird der 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung angeführt, dessen jährliche Kosten von 260,49 Euro auf 274,30 Euro steigen würden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201217150603-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201201120507-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201201120512-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20201201120519-0