Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung und Einführung einer 'Klimatonne' (Wertstofftonne) in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0487 behandelt den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung gemäß § 22 VerpackG sowie die Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung in Gladbeck. Ziel der Vorlage ist die Zusammenführung der Ausschreibungsgebiete von Gladbeck und des Kreises Recklinghausen zum 01.01.2022 durch ein Gebietsteilungsmodell. Die neue Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft treten und unbefristet gelten.
Die Regelung umfasst die Systemfestlegung für Leichtverpackungen, Glas sowie Papier, Pappe und Kartonagen und regelt die Mitbenutzung kommunaler Sammelstrukturen. Während die bestehenden Systeme für Glas und Papier weitgehend fortgeführt werden, soll das bisherige System für Leichtverpackungen durch eine gemeinsame Wertstofferfassung ab dem 01.01.2022 abgelöst werden. Die Verhandlungen hierzu wurden unter Beteiligung der Verwaltung, des Kreises sowie der Dualen Systeme geführt.
Im Rahmen der Mitbenutzung der Sammelstruktur für Papier, Pappe und Kartonagen erhalten die Städte des Kreises Recklinghausen rückwirkend zum 01.01.2020 einen Anteil von 33,5 Prozent an den Erfassungskosten, wobei diese Regelung bis zum 31.12.2021 befristet ist. Der Beschlussvorschlag sieht die rückwirkende Inkraftsetzung der Vereinbarung sowie die Unterzeichnung durch die Bürgermeisterin vor. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, unwesentliche Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Für die Umsetzung des Gebietsteilungsmodells ist zudem eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Sammlung und des Transportes der Siedlungsabfälle an die Stadt Recklinghausen erforderlich. Die wirtschaftlichen Auswirkungen wurden in der Wirtschaftsplanung berücksichtigt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 200112100495
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201201121456-0
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