Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung und Einführung einer 'Klimatonne' (Wertstofftonne) in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Abfallentsorgung vor. Gegenstand ist der Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung gemäß § 22 des Verpackungsgesetzes sowie die Einführung einer sogenannten „Klimatonne“ als einheitliche Wertstofftonne. Da die bisherigen Regelungen für die Mitbenutzung der kommunalen Papiertonne sowie die allgemeine Abstimmung mit den Systembetreibern ausgelaufen sind, besteht die Vorlage darin, eine rechtsgültige Grundlage für die Erfassung von Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen zu schaffen.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde die Aufnahme Gladbecks in das Ausschreibungsgebiet des Kreises Recklinghausen zum 01.01.2022 angestrebt. Ziel ist die Umsetzung eines Gebietsteilungsmodells, das eine gemeinsame Wertstofferfassung ermöglicht. Die neue Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2020 gelten und unbefristet sein.
Die Regelung umfasst verschiedene Anlagen, die unter anderem die Systemfestlegungen für Leichtverpackungen, Glas und Papier, Pappe sowie Kartonagen (PPK) definieren. Während die Glasentsorgung und die Sammlung von Papier und Pappe weitgehend in ihrer bisherigen Form fortgeführt werden, sieht die Systemfestlegung ab dem 01.01.2022 die Einführung der gemeinsamen Wertstofferfassung vor. Die Vorlage regelt zudem die finanziellen Rahmenbedingungen für die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstrukturen durch die dualen Systeme sowie die Verpflichtungen bei der Entsorgung und dem Umgang mit Fehlbefüllungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 200112100495
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201201121456-0